Infolge des Streits in der FDP um die korrekte Verwendung von Fraktionsgeldern hat die Stadtverwaltung zum Gespräch gebeten. Offenbar hat sich in den vergangenen Jahren eine Grauzone gebildet. Kontrolle findet fast nicht statt.

Stuttgart - Die Verwaltung hat aus der Affäre um Bernd Klingler Konsequenzen gezogen. Weil die FDP ihrem Ex-Fraktionschef die private Deponierung von Fraktionsgeldern und eine undurchsichtige Auftragsvergabe während seiner Amtszeit vorwirft, arbeitete Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) am Mittwoch mit Vertretern von Fraktionen und Gruppierungen „offene, unklare oder auch strittige Punkte bei der Finanzierung“ der Fraktionsarbeit heraus. Das Haupt- und Personalamt werde „aus dem Gespräch und aus den Erfahrungen der Vergangenheit ein ausführliches Papier zur Erläuterung erstellen“, so Wölfle. Ziel der Verwaltung ist die Rückkehr zu einem sparsamen Umgang mit Steuergeldern. „Wir saßen nur wegen Bernd Klingler da“, sagte ein Teilnehmer. „Aber der hat gefehlt.“

 

Nach StZ-Informationen hat Wölfle auch eine Liste mit bisher gängigen, aber dennoch unzulässigen Verwendungszwecken präsentiert. Offenbar habe die Bereitstellung von Geld aus dem städtischen Haushalt für Personal und „sächliche Aufwendungen“ die Fraktionen veranlasst, die Regeln kreativ auszulegen. Auf der Liste steht das Verbot, Fraktionsvorsitzenden Verfügungsmittel zu gewähren – Klingler lässt grüßen. Er hatte 12 500 Euro vom Fraktionskonto abgehoben und privat verwahrt – mit dem Argument, er müsse Rechnungen bar bezahlen. Zudem wird das Verbot von Spenden angeführt, wofür als Beispiel die Zahlung einer Startgebühr von CDU-Stadträten von 100 bis 150 Euro für die Teilnahme am 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte herhalten muss. Das sei ein Grenzfall, hieß es gestern.

Doppelte Bezüge sind unzulässig

Offenbar hat sich die Verwaltung auch gezwungen gesehen, darauf hinzuweisen, dass „Bildungsreisen“ einen unmittelbaren Bezug zur Mandatstätigkeit haben müssten. Auch solle auf das Verbot der doppelten Honorierung von Stadträten hingewiesen werden, was nichts anderes bedeutet, als dass Politiker neben ihrem Sitzungsgeld eine fraktionsinterne Zulage bekommen. Bisher war nur der Fall des verstorbenen Rolf Zeeb bekannt, der nach Aussagen ehemaliger Kollegen als FDP-Chef eine Art Geschäftsführergehalt bezogen hat.

„Wir haben heute mit den Fraktionsvorsitzenden alle möglichen und unmöglichen Punkte besprochen“, erklärte Bürgermeister Wölfle. Dabei ging es auch um Bewirtungsspesen. Ein konkretes Beispiel bezog sich wieder auf Klingler. Er hat „in der Tradition seiner Vorgänger“ aufs Weindorf eingeladen und mit Stadtrat Lübbe und liberalen Helfern für 810 Euro gefeiert. Die Veranstaltung sei als „bestimmungsgemäß und üblich“ zu werten, sagt er. Laut Wölfles Verbotsliste, die der StZ vorliegt, ist die Finanzierung geselliger Veranstaltungen der Fraktionen aber verboten.

FDP verliert 73 000 pro Jahr, AfD gewinnt sie dazu

Sein Streit mit den Ex-Kollegen über die korrekte Verwendung von FDP-Fraktionsgeldern sowie die daraus resultierenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben die Debatte über das Ausmaß der Fraktionsfinanzierung richtig befeuert. Weil Klingler aus Verärgerung zur AfD gewechselt war, verlor die FDP ihren Fraktionsstatus und damit stattliche 73 000 Euro an städtischer Unterstützung pro Jahr. Man müsse deshalb die einzige Mitarbeiterin abgeben, ärgert sich Sprecher Matthias Oechsner, der aber immer noch fast 40 000 Euro auf dem Konto hat. Bei der AfD, die jetzt Fraktionsstatus hat, verhält es sich umgekehrt. Sie freut sich über 121 000 Euro jährliche Zuwendungen.

Wie üppig die Quelle sprudelt, zeigt das Beispiel CDU: Die 17-köpfige Fraktion erhält pro Jahr 333 000 Euro für ihr Büropersonal und sächliche Aufwendungen wie die Vergabe von Werk- und Dienstleistungen, den Erwerb von Büchern und Zeitschriften sowie die Entschädigungen für Fraktions- und Arbeitskreissitzungen. Für die Büroausstattung sorgt aber die Stadt.

Im Fokus der Kontrolleure sind in erster Linie die Ausgaben für die „informierende Öffentlichkeitsarbeit“. Diese ist laut Stadt nur dann gegeben, „wenn sie sich unmittelbar auf die Tätigkeit der Fraktion bezieht und dem wechselseitigen Kontakt mit der Öffentlichkeit dient“.

Sind 80 000 Flyer verhältnismäßig?

Für die Fraktionen zählen dazu die Neujahrs- und Frühlingsempfänge sowie Sommerfeste, die bis zu 10 000 Euro kosten. Bei Publikationen sollte nach Inhalt, Verteiler und Auflagenhöhe ein „eindeutiger Bezug zur Fraktion und ihren Mitgliedern bestehen“. Die kleine FDP ging davon aus, dieser Bezug habe bei 80 000 Flyern für 23 000 Euro bestanden. „Das Hauptamt hat’s geprüft und genehmigt“, kontert Klingler. „Wenn die Politik etwas will, bekommt sie es“, ist dort zu hören. Die Räte kontrollierten schließlich die Verwaltung.

Auch andere Fraktionen subsumieren darunter offenbar jedwede Öffentlichkeitsarbeit, also auch solche, die lediglich auf die bloße Existenz der Fraktion (und Partei) hinweist. Neben informativen Stadtblättern, Newslettern, Broschüren und Flyern werden Schoko-Nikolauskalender verteilt, Kugelschreiber, Äpfel, schnell wachsende Bohnen und Luftballons. Werbe- und Streuartikel seien in „beschränktem finanziellem Umfang“ zulässig, sofern sie „zeitlich und räumlich mit der Weitergabe von Informationen verbunden“ seien – also etwa an einem Infostand.

FDP hat 2013 überproportional viel Geld ausgegeben

Weil die Neigung besteht, in Wahljahren besonders viel Geld für informierende Öffentlichkeitsarbeit auszugegeben, reagiert die Stadt Stuttgart mit dem Hinweis, die Aufwendungen dürften nur 20 Prozent über dem Schnitt der beiden Vorjahre liegen. Durch den Streit in der FDP wurde bekannt, dass deren Fraktion 2013 einen um das Dreifache erhöhten Betrag ausgegeben hatte.

Eine ständige Prüfung der Belege, etwa jene für Bewirtung, gibt es nicht. Untersucht würden nur „Verwendungsnachweise in Form einer zusammenhängenden Darstellung“. Ob die Mittel tatsächlich „wirtschaftlich“ verwendet worden sind, könnte eine örtliche und überörtliche Prüfung ergeben – sofern sie angeordnet wird.