Gemeinderatswahl in Mönsheim Stimmenkönigin bleibt außen vor
Der Widerspruch von Silke Wuff bleibt zunächst ohne Erfolg, Verwaltung und Gemeinderat halten an den Hinderungsgründen fest – jetzt ist das Landratsamt am Zug.
Der Widerspruch von Silke Wuff bleibt zunächst ohne Erfolg, Verwaltung und Gemeinderat halten an den Hinderungsgründen fest – jetzt ist das Landratsamt am Zug.
Es bleibt dabei: Silke Wuff darf – zumindest vorerst – nicht in den Gemeinderat einziehen. Bei der Kommunalwahl im Juni konnte die Mönsheimer Schulsozialarbeiterin auf der erstmals angetretenen neuen Mönsheimer Liste (ML) zwar die meisten Stimmen auf sich vereinen. Doch zwischen ihr und einem Sitz am Ratstisch stehen Hinderungsgründe.
Silke Wuff ist bei der Gemeinde angestellt, der Bürgermeister Michael Maurer ist laut Stellenbeschreibung ihr direkter Vorgesetzter. Dem alten Gemeinderatsgremium blieb auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nichts anderes übrig, als bei Silke Wuff Hinderungsgründe, wie sie in der Gemeindeordnung beschrieben werden, festzustellen. Für Wuff wurde der erste Nachrücker Dirk Schillmöller (ML) bei der konstituierenden Sitzung als neuer Gemeinderat vereidigt.
Gegen diese Entscheidung, für die der Bürgermeister Sofortvollzug angeordnet hatte, legte die verhinderte Rätin formal Widerspruch ein. Mit diesem musste sich jetzt das Gremium befassen. Die 54-Jährige schilderte in einem mehrseitigen Schreiben, warum für sie als Schulsozialarbeiterin die Hinderungsgründe nicht gelten, etwa weil sie überwiegend körperliche Tätigkeiten ausübe und keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltung habe.
Dem steht die Einschätzung der Verwaltung gegenüber, dass laut der Stellenbeschreibung und der tariflichen Eingruppierung bei der Gemeindeangestellten nicht von einer untergeordneten Hilfstätigkeit gesprochen werden könne, was einen Ausnahmefall laut Gemeindeordnung begründen würde. „Zu argumentieren, dass manche Dinge in der Praxis anders laufen, wie sie in der Stellenbeschreibung drinstehen, geht an der Sache vorbei“, heißt es in den Ausführungen des Hauptamtsleiters Klaus Arnold, der sich mit dem Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamts in Pforzheim abgestimmt hatte.
Das Gemeinderatsgremium musste also erneut Hinderungsgründe feststellen, weswegen dem Widerspruch von Silke Wuff nicht entsprochen werden beziehungsweise diesem nicht abgeholfen werden konnte. Bei der Abstimmung gab es zwei Enthaltungen, darunter die des Bürgermeisters. Nun ist die Aufsichtsbehörde beim Landratsamt am Zug, die den Vorgang prüfen und einen entsprechenden Bescheid erlassen muss. Gegen diesen kann die verhinderte Gemeinderätin dann klagen.