Der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Stuttgart ist am vergangenen Mittwoch ein Schlag gegen die Drogenkriminalität gelungen. Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt, ein im Aufbau befindliches Drogenlabor wurde ausgehoben.

Stuttgart/Karlsruhe - Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Stuttgart hat am vergangenen Mittwoch ein noch im Aufbau befindliches Drogenlabor ausgehoben und große Mengen an Betäubungsmitteln beschlagnahmt. Außerdem wurde gegen drei Personen Haftbefehl erlassen. Zwei der Männer sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft, ein Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Beamten waren den Verdächtigen wegen zweier Postsendungen aus China auf die Schliche gekommen. Dies meldet das Zollfahndungsamt Stuttgart.

 

Grundstoffe für 18 Kilo Amphetamin

Die Ermittler durchsuchten demnach fünf Objekte in den Landkreisen Karlsruhe, Regensburg und Germersheim. Dabei stellten sie neben circa 5500 Ecstasy-Tabletten, 1,2 Kilogramm MDMA, 200 Gramm Amphetamin, 460 LSD-Trips und 44 Gramm Marihuana zusätzlich mehr als 30 Kilogramm Stoffe und Synthesechemikalien sicher, die zur Herstellung von circa 18 Kilogramm Amphetamin ausgereicht hätten. Außerdem wurden illegale Dopingmittel und verschreibungspflichtige Medikamente beschlagnahmt. Angestoßen wurden die Ermittlungen, weil zwei Postsendungen aus China mit zweieinhalb Kilogramm sogenanntem „MAPA“ sichergestellt worden waren. Bei „MAPA“ handelt es sich um einen Stoff zur Herstellung von Amphetamin.

Haftbefehl gegen drei Tatverdächtige

Die darauffolgenden Ermittlungen der GER Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ergaben, dass einer der beiden mutmaßlichen Paketempfänger schon häufiger Postsendungen mit Chemikalien und Laborgerätschaften erhalten hatte. Darüber hinaus werden zwei Männer verdächtigt, über einen illegalen Online-Shop Drogen und verschreibungspflichtige Medikamente zum Verkauf angeboten und in das In- und Ausland versandt zu haben. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ Haftbefehl gegen die drei Tatverdächtigen. Die Ermittlungen, insbesondere zu Herkunft und Verkaufswegen der Betäubungsmittel, dauern an.