Ein Anwalt der Stadt hält den Antrag, der per Bürgerentscheid einen Schulneubau durchsetzen soll, für nicht zulässig. In zwei Wochen soll der Gemeinderat darüber entscheiden.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Winnenden - Das Bürgerbegehren, mit dem die Stadt Winnenden gezwungen werden soll, den vom Gemeinderat verworfenen Neubau einer Gemeinschaftsschule doch noch anzugehen, wird möglicherweise nicht zugelassen. Das zumindest legt die Expertise des von der Stadt eingeschalteten Stuttgarter Juristen Hansjörg Birk nahe. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht moniert vor allem, dass das Bürgerbegehren, mit dem ein für die Stadt verbindlicher Bürgerentscheid erwirkt werden soll, keinen fundierten Vorschlag enthalte, wie die durch den Neubau entstehenden Kosten gedeckt werden sollen.

 

Stadt hält Neubau für nicht finanzierbar

Wie berichtet, hatte sich der Gemeinderat im September entschieden, die Pläne für den Neubau der Robert-Boehringer -Gemeinschaftsschule nicht weiter zu verfolgen und stattdessen auf eine interkommunale Lösung zu setzen. Diese sieht vor, für die gesamte Raumschaft künftig in Winnenden je zwei Realschulen und Gymnasien anzubieten und in den Nachbargemeinden Schwaikheim und Leutenbach jeweils eine Gemeinschaftsschule. Ein Hauptgrund für die Entscheidung waren die zu erwartenden Neubaukosten, die von den Architekten auf knapp 22 Millionen Euro geschätzt worden waren – eine Summe, die nach der Ansicht von Verwaltung und Gemeinderatsmehrheit von der Stadt nicht zu stemmen ist.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gehen dagegen davon aus, dass ein in Material, technischer Ausstattung und Volumen abgespeckter Neubau inklusive einer Mensa mit Kosten von lediglich 14 Millionen Euro möglich wäre, so viel wie ursprünglich im Haushaltsplan für das Vorhaben veranschlagt worden war. Der seit Jahren von der Stadt versprochene Neubau sei für Winnenden unverzichtbar, die Auslagerung der Schüler nach Schwaikheim oder Leutenbach keine akzeptable Alternative, so die Begründung des Bürgerbegehrens, das mehr als 1500 Wahlberechtigte unterzeichnet haben.

Mit dieser Zahl hat der Antrag eine Grundvoraussetzung – sieben Prozent der Wahlberechtigten müssen ihn unterstützen – deutlich erfüllt. Auch die Frage über den Bau einer Schule kann laut Birk durchaus einem Bürgerentscheid unterworfen werden. Allerdings ist das Vorhaben seiner Ansicht nach nicht hinreichend definiert und enthalte keine konkreten Angaben, wie das Projekt zum Preis von 14 Millionen Euro realisiert werden könne. Die von der Stadt beauftragten Fachplaner haben erklärt, dass die Kosten durch eine sparsame Materialauswahl lediglich auf etwa 19,5 Millionen Euro gedrückt werden könnten.

Bürgerentscheid wirkt wie Gemeinderatsbeschluss

Ein Bürgerentscheid, der mit dem Bürgerbegehren verfolgt werde, habe die Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses, so der Fachanwalt. Er müsse daher auch alle Anforderungen erfüllen, die an einen solchen Beschluss zu stellen sind – dazu gehöre zwingend auch die Finanzierbarkeit.

Die Stadtverwaltung will sich laut dem Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth auf der Grundlage dieser Einschätzung nun nochmals mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als kommunaler Aufsichtsbehörde besprechen. Der formelle Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens obliege dem Gemeinderat. Dieser soll am 31. Januar in einer öffentlichen Sitzung darüber beraten und befinden. Das Gremium habe sich bei seiner Entscheidung freilich „ausschließlich an rechtlichen Maßstäben zu orientieren und hat dabei keinen Ermessensspielraum“, so der OB.