Zeitplan Das Kultusministerium erwartet die Schulgesetzänderung für April 2012. Die Starterschulen sollen im September 2012 ihre Arbeit aufnehmen. Der Stichtag für weitere Anträge zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen ist im November 2012 geplant.

 

Voraussetzungen Basis für Anträge sind ein pädagogisches Konzept, die baulichen Voraussetzungen und eine Mindestzahl an Schülern.

Lernkultur Statt Klassen soll es in Gemeinschaftsschulen Lerngruppen geben. In keinem Fall gebe es eine Aufteilung in leistungsorientierte A-, B-, C-Kurse, betont das Kultusministerium. Erwartet wird schülerzentriertes selbstverantwortliches Lernen, Teamarbeit von Schülern und Lehrern, die Lehrer sollen sich als Lernbegleiter verstehen.