Bei den Schulen müssen das ganze Kollegium und die Elternschaft mitziehen. Wenn das Zusammenspiel stimmt, lassen sich sicher auch der Gemeinderat und, falls nötig, auch das Land davon überzeugen, sagt StZ-Redakteurin Inge Jacobs.

Stuttgart - Das Aufgabenspektrum von Schulen, aber auch des Schulträgers, hat sich in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet. Mit Ganztagsschule, Gemeinschaftsschule und Inklusion von Kindern mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen sind ganz neue Herausforderungen für Lehrer und Schulleiter dazugekommen – nicht nur pädagogisch, sondern auch organisatorisch und räumlich. Zugleich aber bieten diese neuen Aufgaben auch Chancen: für die Kinder und ihr Lernen, Aber auch für die Profilbildung der Schulen.

 

Da innovative pädagogische Konzepte und eine längere tägliche Nutzung der Schulen auch ganz andere Anforderungen an Räume und Ausstattung stellen, kommen auch auf die Stadt als Schulträgerin neue Verpflichtungen zu. Aber auch ein größerer Gestaltungsspielraum. Damit hat sich etwas Grundlegendes verändert. Die Stadt wird vom reinen Finanzier und Verwalter schulischer Liegenschaften zum Mitgestalter und Berater der Schulen.

Im besten Fall bedeutet das, dass Pädagogen und Schulverwaltung einander Impulse für pädagogisch neuartige Konzepte geben – und als Vorreiter beide davon profitieren. Das kann bei der Gestaltung von Schulcampi sein, bei klugen Ganztagslösungen oder bei der Umsetzung von Inklusion. Das setzt aber ein Umdenken, Offenheit und Vertrauen voraus – auf beiden Seiten. Und bei den Schulen müssen das ganze Kollegium und die Elternschaft mitziehen. Wenn das Zusammenspiel stimmt und ein schlüssiges Konzept herauskommt, lassen sich sicher auch der Gemeinderat und, falls nötig, auch das Land davon überzeugen.