Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler muss weiterhin keine Ermittlungen wegen seiner Rolle beim Polizeieinsatz gegen S21-Gegner im Schlossgarten befürchten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Gegen den früheren Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler wird wohl nicht wegen des „schwarzen Donnerstags“ ermittelt. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat jetzt eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heidelberg zurückgewiesen, kein Verfahren gegen den einst für Politiker zuständigen Chefermittler Bernhard Häußler einzuleiten. Dies teilte ein Behördensprecher der StZ mit. Die Beschwerde war von der Anwältin eines der durch den Wasserwerfereinsatz Verletzten erhoben worden.

 

Nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass sich Häußler “wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt durch Unterlassen strafbar gemacht haben könnte”. So deute nichts darauf hin, dass er zu einem Zeitpunkt, an dem die Verletzung von Demonstranten noch hätte abgewendet werden können, “gezielte Wasserstöße unmittelbar gegen Personen” wahrgenommen habe. Unabhängig davon habe der Oberstaatsanwalt keine “Garantenstellung” dafür gehabt, etwaige Straftaten durch Polizeibeamte aktiv zu verhindern. Er sei nämlich nicht mit “präventiv-polizeilichen Befugnissen ausgestattet” gewesen. Darauf hatte auch die auf Betreiben von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) eingeschaltete Staatsanwaltschaft Heidelberg abgehoben, als sie die Aufnahme von Ermittlungen ablehnte.

Auch für eine mögliche Strafvereitelung im Amt liegen laut der Generalstaatsanwaltschaft “keine Anhaltspunkte” vor. Schließlich habe er nur wenige Tage nach dem Polizeieinsatz eine Überprüfung von Verantwortlichen der Stuttgarter Polizei mit Blick auf mögliche Körperverletzung im Amt veranlasst. Er sah jedoch keinen Anlass, gegen den Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf zu ermitteln; das Verfahren gegen diesen kam erst kürzlich in Gang. Häußler hatte Stumpf während des gesamten Einsatzes begleitet. Im Wasserwerferprozess hatte die Vorsitzende Richterin die Rolle der beiden kritisch angesprochen. Inwieweit dies bei der Prüfung der Beschwerde berücksichtigt wurde, sagte die Generalstaatsanwaltschaft nicht.