Wenn es darum geht, ein Dorf mit Strom und Wärme zu versorgen, tun sich oft die Bürger zusammen und gründen eine Genossenschaft. Keine andere Unternehmensform ist so insolvenzfest. Doch in jüngster Zeit sorgen Gesetzesvorhaben für Aufregung.

Gussenstadt - In Gussenstadt, einer 1500-Seelen-Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Heidenheim, soll demnächst eine Biogasanlage mit einer Leistung von 400 Kilowatt zur Energieversorgung beitragen. Die Anlage wird nicht der Gemeinde gehören, sondern den Bürgern, die sich in einer Genossenschaft organisiert haben. Diese Organisationsform ist gar nicht so selten. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wird entscheidend mitgetragen durch bürgerschaftliche Initiativen in Kommunen. Genossenschaften geben Menschen die Möglichkeit, in nützliche kommunale Projekte zu investieren. Angeregt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz erlebt diese Organisationsform seit Anfang der 2000er Jahre einen Aufschwung. Umso intensiver ist derzeit die Debatte über eine geplante Gesetzesänderung, gegen die die Genossenschaftler Sturm laufen.

 

In Gussenstadt soll die geplante Anlage Strom erzeugen und zugleich mit der entstehenden Wärme über ein Nahwärmenetz 50 Haushalte und öffentliche Gebäude mit Wärmeenergie versorgen. Mit Grundschule, Turnhalle, Kindergarten und Feuerwehrmagazin stehen schon vier Wärmekunden fest. Die teils veralteten Heizanlagen in den Gebäuden brachten den Ortsvorsteher Werner Häcker auf die Idee mit der Genossenschaft: „Für neue Heizanlagen würden wir mindestens 200.000 Euro benötigen“, sagt er.

Weil es in nächster Umgebung genügend Landwirte gibt, deren Tiere reichlich Gülle produzieren und in deren Betrieben Biomasse übrig bleibt, würde sich das Geschäft für alle lohnen. Die Landwirte hätten als Lieferanten von Gülle, Mist und Mais ein weiteres wirtschaftliches Standbein, und die Bürger würden als Kunden Wärme beziehen und als gleichberechtigte Mitglieder in der Genossenschaft auch über den Wärmepreis mitbestimmen. Von der Wertschöpfung würden die Menschen im Ort selbst profitieren und wären unabhängig von den großen Energiekonzernen. „Von den Windrädern der Energieversorger, die am Ortsrand stehen, haben die Leute hier keinen Gewinn“, meint dazu Werner Häckers Sohn Thomas.

Alle Genossenschaften werden regelmäßig überprüft

Thomas Häcker ist der Erste Vorstand der Genossenschaft, die im Juni 2012 gegründet wurde. Um konkurrenzfähig zu sein, wollen die Älbler erst einmal mit einem kleinen Netz starten. Zunächst sollen das Wohngebiet im Norden und Nordosten erschlossen und die kommunalen Gebäude versorgt werden. Dort heizen viele der rund 50 Haushalte mit Öl. Die Energiekosten für die Mitglieder sollen „am Gaspreis orientiert“ sein. Hinzu kommen einmalig 2500 Euro als Geschäftsanteil an der Energiegenossenschaft. Am Ende des Geschäftsjahres entscheiden die Genossen gemeinsam über die Verwendung der Gewinne – ob Rückvergütung oder Dividende.

Die beliebte Organisationsform der Genossenschaft (siehe 2. Seite) ist derzeit im Wandel. Zwei bedeutende Gesetzesänderungen werden diskutiert. Der eine Entwurf stammt von der Bundesjustizministerin. Sie will damit die Gründungshürden senken. „Bürger übernehmen zunehmend durch die Gründung von Genossenschaften Verantwortung für ihre Region“, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Das gemeinschaftliche Wohl sei ihnen dabei wichtiger als die Rendite. „Genossenschaften sind die insolvenzfesteste und damit nachhaltigste Unternehmensform.“

Ein Grund dafür: zwingende Voraussetzung für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) ist derzeit die zahlende Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Genossenschaftsverband. Der Verband prüft das Konzept vor der Gründung und schaut, ob das Vermögen der Mitglieder und Kunden sicher ist. Später fallen neben den regelmäßigen Mitgliedsbeiträgen Kosten für weitere Pflichtprüfungen an.

Aus der Sicht der Justizministerin ist diese Rechtsform vor allem für kleine Unternehmen und Existenzgründer zu aufwendig und zu teuer. Deshalb will sie per Gesetz die Kosten senken. Für Kleinstunternehmen sollen bestimmte Anforderungen entfallen. Wer mit seinem Jahresumsatz unter 500.000 Euro und dem Gewinn unter 50.000 Euro bleibt, soll von der Pflichtprüfung befreit werden. Der Gesetzentwurf, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, ruft Unbehagen bei den Prüfverbänden hervor: „Die Gründungskosten liegen bei uns zwischen 500 und 2000 Euro“, kontert Thomas Berg, der Leiter des Gründungszentrums des Genossenschaftsverbandes. Bei dem Vorhaben würde die „Sicherung völlig über Bord gekippt“. „Findet keine Prüfung mehr statt, besteht die Gefahr, dass unrechtmäßige Gesellschaften existieren“, sagt Berg.

So streng behandelt wie eine professionelle Fondsgesellschaft

Ein zweiter Gesetzentwurf, dessen Realisierung ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerbeteiligung hätte, stammt aus dem Ministerium von Wolfgang Schäuble (CDU). Nach EU-Vorgaben hatte der Finanzminister dem Bundestag im Dezember ein Gesetz vorgelegt, das den grauen Kapitalmarkt regulieren soll. Ein umfangreicher Katalog von Prüfungen im geplanten Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) soll Anleger vor Betrügern schützen. Im Entwurf waren die Auflagen und Grenzwerte für Investoren jedoch so gefasst, dass Bürgerbeteiligungsmodelle kaum mehr eine Chance hatten. Kleinanleger wurden genauso streng behandelt wie professionelle Fondsgesellschaften.

„Wenn eine neu gegründete Bürgerenergie-Genossenschaft Gelder sammelt, um sie in Projekte anderer einzubringen, würde sie laut Entwurf als Fondsgesellschaft tätig“, erklärt Thomas Berg. Die Kosten dafür würden sich auf einen fünf- bis sechsstelligen Betrag summieren. Zudem gab es den Zwang, Anlagenprojekte zu bündeln, und eine gesetzliche Fremdkapitalbegrenzung. Vor allem kleineren Ein-Projekt-Fonds drohte das Aus, denn Privatanleger sollten sich zukünftig mit mindestens 20.000 Euro beteiligen. Normalerweise liegt die Beteiligungssumme bei Bürgerprojekten zwischen 1000 und 2500 Euro.

„Es gibt wichtige Unterschiede zwischen einer Fondsanlage und einer genossenschaftlichen Projektfinanzierung im Energiesektor“, sagt Berg. Fondsanleger erhielten eine Rendite und hätten kein Mitspracherecht; Teilhaber von Genossenschaften seien Mitbesitzer und gleichberechtigt. „Jedes Mitglied haftet nur bis zur Höhe seiner Anteile und bekommt die Einlage bei Austritt ausbezahlt.“

Nachdem Bundesrat, Verbände und Interessengruppen Kritik geäußert haben, sind Änderungen vorgesehen: Unberührt vom KAGB sollen auf jeden Fall Bürgerprojekte bleiben, die allein das Ziel haben, in ihrer Heimat erneuerbare Energiequellen zu nutzen und die Energie zu verkaufen. Erst wenn ein Bürgerenergieprojekt sein gesamtes operatives Geschäft auslagert, also keine eigenen Anlagen betreibt, fällt es unter das Gesetz.

Von dieser Form des Gesetzes wären die Gussenstädter demnach wohl nicht betroffen. Vielleicht würden sie sogar von weiteren Erleichterungen profitieren, die der neue Entwurf für die Rechtsform der Genossenschaften vorsieht. Zeit für die Umsetzung bleibt noch bis zum 22 Juli. Dann läuft die Frist ab, die Brüssel gesetzt hat.

Genossenschaften als Unternehmensform

Anzahl
In nahezu jedem Bereich gibt es Genossenschaften, deutschlandweit sind es mehr als 8000. In den vergangenen drei Jahren sind etwa 750 gegründet worden, 236 allein im letzten Jahr. Bundesweit sind mehr als 21 Millionen Menschen in dieser Unternehmensform organisiert. Im Vergleich dazu gibt es nur fünf Millionen Aktionäre.

Anteile
Zwei Drittel der Genossenschaften ermöglichen eine Beteiligung mit Beiträgen unterhalb von 500 Euro, bei einigen von ihnen ist sogar ein Mindesteinstieg mit weniger als 100 Euro möglich.

Energiebranche
Mehr als die Hälfte aller Genossenschaften werden derzeit in den Bereichen Energie, Umwelt und Wasser gegründet. Laut einer Untersuchung des Bundesumweltministeriums „sind mehr als 50 Prozent der in Deutschland installierten Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen im Eigentum von Privatpersonen und Landwirten“. Aktuell haben mehr als 80.000 Bürger in Deutschland Anteile an gemeinschaftlich betriebenen Anlagen zur regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung, so die Agentur für Erneuerbare Energien. Mehr als 90 Prozent der Energiegenossenschaften betreiben Solaranlagen.

Investitionen
Die mehr als 500 Energiegenossenschaften, die in den letzten Jahren gegründet wurden, haben zusammen bisher rund 800 Millionen Euro in erneuerbare Energien investiert.