War der Rechtsterrorist Uwe Böhnhardt auch ein Kinderschänder? Das ist nur eine von vielen offenen Fragen zu den Verbrechen des NSU.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Die Verbrechen der Neonazibande, die sich NSU nannte, zählen zu den monströsesten Kriminalfällen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es wäre schier „unfassbar“, wenn die lange Liste ihrer Opfer um den Namen Peggy Knobloch ergänzt werden müsste – da hat der Bundesinnenminister recht.

 

Unfassbar ist allerdings auch, dass die Schandtaten der Rechtsterroristen wegen Versäumnissen der Ermittler noch immer nicht restlos aufgeklärt sind. Schließlich steht die Kanzlerin höchstselbst bei den Hinterbliebenen der Mordopfer im Wort. Im NSU-Kontext wurde gegen 100 Helfershelfer ermittelt. Nur von 19 der Verdächtigen hat die Polizei bisher DNA-Proben.

Von 14 Beschuldigten, die wegen der NSU-Verbrechen angeklagt sind, haben nur sieben ihren genetischen Fingerabdruck erfassen lassen. Wen wundert es da, dass Genmaterial an etlichen Tatorten bisher nicht zu identifizieren war? Auch der Polizistenmord in Heilbronn ist bisher nicht aufgeklärt, weil solche Spuren vielleicht nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wurden. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls der Untersuchungsausschuss des Bundestags. Manche der Fragen, die dort geäußert werden, klingen wie Anklagen. Der kuriose DNA-Fund im Fall Peggy ist ein Anlass, die Ermittlungen noch einmal zu intensivieren. Alles andere wäre ein Skandal.