Gentges gegen Richter Justizministerin unterliegt vor Gericht
Im Machtkampf mit der Richterschaft hat Justizministerin Marion Gentges die erste Runde vor Gericht verloren. Geht der Streit um den OLG-Chefposten in Stuttgart weiter?
Im Machtkampf mit der Richterschaft hat Justizministerin Marion Gentges die erste Runde vor Gericht verloren. Geht der Streit um den OLG-Chefposten in Stuttgart weiter?
Es kommt nicht alle Tage vor, dass eine Ministerin der Justiz gegen Richter vor Gericht vorgeht. Dementsprechend gut gefüllt waren die Zuschauerbänke in Saal 5 des Stuttgarter Verwaltungsgerichts am Donnerstag früh. Und es waren überdurchschnittlich viele Männer und Frauen, die normalerweise auf der Richterbank Platz nehmen, die sich nun unter das normale Volk gemischt hatten.
Die Richter im Zuschauerraum haben einen vergnüglichen Vormittag erlebt. Schnell zeichnete sich bei der Verhandlung ab, was dann am Nachmittag zur Gewissheit wurde. Vor der 10. Kammer hatte die Justizministerin – die nicht persönlich zu der Verhandlung erschienen war – einen schweren Stand. Antrag abgelehnt, so die Entscheidung des Gerichts. Ob der Rechtsstreit damit auch tatsächlich beendet sein wird, das ist noch nicht ausgemacht.
Das Thema, um das Ministerin und Richterschaft seit dem Frühsommer ringen, ist eine der wichtigsten juristischen Personalien im Land. Es geht um die neue Besetzung des Stuttgarter OLG-Präsidenten, nachdem Amtsinhaberin Cornelia Horz im Mai in den Ruhestand verabschiedet worden war. Marion Gentges (CDU) hätte gerne Beate Linkenheil auf diesem Posten gesehen. Die Abteilungsleiterin im Hause der Justizministerin „übertreffe alle Anforderungen im herausragenden Maße“, heißt es in ihrer Beurteilung. Die Hand gehoben hat allerdings auch Andreas Singer, derzeit Präsident des Stuttgarter Landgerichtes. Seine Beurteilung ist ebenso exzellent, und der Präsidialrat der Richter war der Ansicht, dass seine Leitung des größten Landgerichts im Südwesten ein Kriterium sei, das es zu berücksichtigen gelte. Das dürfen die nicht, so das Ministerium, man sah sich vor Gericht.
Ob sie das dürfen ist allerdings eine Frage, die das Verwaltungsgericht weitgehend offen ließ. Die Verwaltungsrichter ließen das Verfahren bereits an der Zulässigkeit scheitern. Nach Ansicht der mit fünf Richtern besetzten Kammer kann das Ministerium nämlich gar nicht gegen die Entscheidung des Präsidialrates vor Gericht ziehen, zumindest nicht in diesem Stadium des Verfahrens. Das gelte auch, „wenn der Präsidialrat – wie hier von der Ministerin geltend gemacht – seine Befugnisse bei der Abgabe einer Stellungnahme überschreitet“, so der Vorsitzende Richter Friedrich Klein.
Die Vorgeschichte des Falles hat in der selbstbewussten Richterschaft des Landes für heftige Unruhe gesorgt. Wenn der Präsidialrat und das Ministerium über Kreuz liegen, dann wäre es nach den Buchstaben des Gesetzes angesagt, den Richterwahlausschuss anzurufen. In diesem Gremium sitzen neben Richtern auch Politiker. Doch diesen Schritt ist das Ministerium nicht gegangen. Seiner Ansicht nach hätte der Präsidialrat nur dann einen Gegenvorschlag machen dürfen, wenn sich die Ministerin grob rechtswidrig verhalten hätte. Das Problem dieser Argumentation: der Wortlaut des Gesetzes sagt etwas völlig anderes.
Alexander Kees vom Justizministerium bemühte sich in seiner Argumentation daher, den Sinn der Regelungen in den Vordergrund zu rücken. Kern der ministeriellen Botschaft: Wenn der Präsidialrat seinen eigenen Kandidaten auf den Schild heben könnte, dann würden letztlich die Richter bestimmen, und nicht das Ministerium. Das allerdings sei ein Verstoß gegen die Verfassung. Kees zitierte Diskussionen der Parlamentarier aus dem Jahr 1972, als das Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz im Parlament debattiert wurde. Er verwies auf die – in Juristenkreisen unbestrittenen – Defizite eines Richterwahlausschusses – kam damit allerdings nicht weit.
Die Kammer beurteilte die Entstehungsgeschichte des Gesetzes grundlegend anders: „Nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers ist der Richterwahlausschuss in jedem Konfliktfall zwischen Präsidialrat und oberster Dienstbehörde zur Entscheidung berufen“, so der Vorsitzende Richter. Diesem Schritt gehe „keine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verhaltens der bisherigen Beteiligten voran.“
Ein Problem am Rande, das am Donnerstag nur angerissen wurde: das Ringen um die Chefposition beim Oberlandesgericht wird durch eine Entscheidung des Richterwahlausschusses nicht beendet. Die Ministerin ist an dessen Wahl, bei der sich zwei Drittel der 15 Mitglieder einig sein müssen, nämlich nicht gebunden.
Ob der Richterwahlausschuss in absehbarer Zeit zusammengerufen wird, steht überdies noch nicht fest. Noch liegt die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, danach haben die Beteiligten vier Wochen Zeit, um Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Man werde nun erst einmal prüfen, und dann entscheiden, wie es weitergeht, heißt es aus dem Ministerium.