Die baden-württembergischen Behörden haben auf die Schadensfälle nach Geothermie-Bohrungen im Land reagiert. Neue Maßnahmen garantieren einen höheren Qualitätsstandard.

Stuttgart - Die in Baden-Württemberg aufgetretenen massiven Schäden, die in der Folge von Erdwärmebohrungen zu verzeichnen waren, haben sowohl das Umweltministerium als auch die Branche aufgeschreckt. Als Konsequenz wurden neue Leitlinien zur Qualitätssicherung erarbeitet. Die Vertreter der Geothermiebranche hätten sich dabei „konsequent und konstruktiv eingebracht“, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine große Anfrage der SPD-Fraktion vom Juli 2012.

 

Besonders problematisch sind sogenannte stockwerkübergreifende Bohrungen. Dabei wird durch einen Grundwasserleiter hindurchgebohrt und weiter durch eine undurchlässige Schicht bis zur nächsten Grundwasser führenden Ebene. Ist die Bohrung nicht völlig dicht, kann Wasser entlang des Bohrlochs von oben nach unten fließen – es fehlt dann im oberen Grundwasserreservoir. In der Folge kann es an der Oberfläche zu Senkungen des Geländes kommen. Um diese Gefahr zu bannen, verbieten manche Bundesländer kurzerhand solche Bohrungen. Weil dann aber auch die wirtschaftliche Nutzung des meist ziemlich kurzen Bohrlochs stark eingeschränkt ist, erlaubt Baden-Württemberg, bei Erdwärmesonden tiefer als nur bis zum ersten Grundwasserleiter zu bohren.

Eine unabhängige Kontrolle ist jetzt Pflicht

Allerdings fordern die 2011 vom Umweltministerium erlassenen Leitlinien einen „verschuldungsunabhängigen Versicherungsschutz“ von mindestens einer Million Euro. Außerdem muss das Bohrunternehmen eine Haftpflichtversicherung von mindestens fünf Millionen Euro vorweisen. Zusätzlich dazu wurden nach den Vorfällen von Leonberg die Qualitätsstandards erhöht. Anlass waren gravierende Nachlässigkeiten seitens des Bohrunternehmens, die sich nicht wiederholen dürften, betonte der Umweltminister Franz Untersteller damals. Daher muss nun auch besonders auf eine einwandfreie Abdichtung des Bohrlochs bei stockwerkübergreifenden Bohrungen geachtet werden. Dabei ist die Abdichtung lückenlos zu überwachen und zu dokumentieren, zudem ist eine externe und unabhängige Kontrolle Pflicht. Weiterhin müssen Bohrgeräteführer und Sachverständige entsprechend geschult werden – und sie können sich an eine Beratungshotline wenden, wenn es Probleme auf der Bohrstelle gibt.

Als Reaktion auf die Probleme mit aufquellenden Gipslagern wird nach Angaben des Umweltministeriums seit 2009 die Tiefe für die Bohrungen von Erdwärmesonden „auf den Gipsspiegel beschränkt“. Deshalb muss eine Bohrung eingestellt werden, wenn sie auf Gips beziehungsweise Anhydrit trifft.