Die Mopsdame „Edda“ wurde beschlagnahmt und auf Ebay versteigert. Nun hat die Käuferin eine Strafanzeige gegen den verantwortlichen Vollzugsbeamten gestellt.

Münster - Der Streit um den gepfändeten Mops „Edda“ ist jetzt ein Fall für den Staatsanwalt. Die Käuferin des Hundes hat Strafanzeige wegen Betruges gegen einen Vollziehungsbeamten der Stadt Ahlen erstattet. Die Staatsanwaltschaft Münster bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Anzeige.

 

Rechtsanwalt Wolfgang Kalla, der „Eddas“ Käuferin vertritt, sagte der dpa: „Der Vollziehungsbeamte wusste vor dem Verkauf von der Züchterin des Hundes, dass der Mops offenkundig krank war und nur einen Wert von 400 Euro hatte. Dennoch bot er ihn bei Ebay zu ‚750 Euro VB’ an und nannte ihn dort ‚kerngesund’“.

Das sei „vorsätzlich gelogen“ gewesen, so Kalla. Seine Mandantin habe am Ende 690 Euro für das Tier bezahlt und inzwischen bereits Tierarztkosten von rund 2000 Euro gehabt.

Pfändung und der Verkauf über Ebay sei rechtmäßig

Die Strafanzeige habe er im Namen seiner Mandantin erstattet, da die Stadt Ahlen bisher „keine Einsicht und kein wirkliches Entgegenkommen“ gezeigt habe, sagte der Anwalt. Vielmehr habe die Verwaltung auch noch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, laut dem die Pfändung und der Verkauf über Ebay rechtmäßig gewesen seien.

„Das ist enttäuschend für das Rechtsgefühl jedes redlich denkenden Bürgers“, so Kalla. Er hatte vor zwei Wochen bereits Zivilklage gegen die Stadt eingereicht. Die jetzt gestellte Strafanzeige umfasse zwölf Seiten plus Anhang.