Joseph Michl, Simone Reusch (mitte) und Annette Schade-Michl Foto: Simon Granville
Das Radwegenetz bei Mönsheim (Enzkreis) soll in Richtung Weissach ausgebaut werden. Das Problem: Die öffentliche Straße über einen Golfplatz, die angeschlossen werden soll, gibt es laut Kritikern überhaupt nicht. Zuständige Behörden kontern, dass lediglich die Beschilderung fehlt.
Brunhilde Arnold
03.06.2024 - 06:49 Uhr
„Wir sind keinesfalls gegen Radwege“, betont Simone Reusch. Die Mönsheimer Gemeinderätin der Unabhängigen Bürgerliste Mönsheim ist, um das zu unterstreichen, ebenso wie Joseph Michl und Annette Schade-Michl mit dem Fahrrad zum Pressetermin gefahren. Am Rande der an diesem Werktagvormittag trotz Schulferien viel befahrenen Landesstraße 1134 treffen sie sich mit dem Landwirt Albrecht Richt, Inge Binder und der Nabu-Vertreterin Monika Klinger. Sie sind allesamt Kritiker eines geplanten Radwegs, der durch ein Wasserschutzgebiet, entlang geschützter Biotope und durch ein Flora-Fauna-Habitat (FFH) führen soll. Die 760 Meter lange Strecke, von der 500 Meter neu gebaut werden müssen, soll laut dem seit knapp zwei Jahren rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss eine Lücke im überörtlichen Radwegenetz von Wurmberg/Wimsheim kommend über den Mönsheimer Golfplatz nach Flacht und Weissach schließen. Im Zuge dieses Vorhabens will der Enzkreis die Kreisstraße 4569 (K 1077 auf Weissacher Gemarkung) zwischen Mönsheim, der Südzufahrt zum Porsche-Entwicklungszentrum und Flacht sanieren und erweitern.
Gegen den auf sieben Meter Breite plus Seitenbankette geplanten Ausbau der Kreisstraße laufen Grundstückseigentümer, die dafür Flächen abtreten sollen, seit Jahren Sturm, unter ihnen das Stuttgarter Ehepaar Michl – beide sind Agraringenieure. Sie fordern nur einen „einfachen Ausbau“ auf sechs Meter Breite, bisher allerdings erfolglos. Nun nehmen sie den „Lückenschluss“ im Radwegenetz auf Korn. Der geplante Geh- und Radweg soll gegenüber der Einmündung zum Golfplatz an der L 1134 eine Querverbindung zur K 4569 bilden, wo es weiter zur L 1177 nach Weissach geht. Eine im Planfeststellungsbeschluss abgebildete Radwanderkarte von 2015 definiert in der Legende eine öffentliche Straße über den Golfplatz, die als Radweg genutzt werden könne. Doch anders als vom Landratsamt behauptet, gebe es keinen öffentlichen Radweg über den Golfplatz, argumentieren die Kritiker. Deswegen gebe es auch nicht die Lücke, die das Landratsamt schließen wolle, so die Folgerung der Neubau-Gegner. Tatsächlich weisen vor Ort keine Schilder auf einen über den Golfplatz führenden Radweg hin. Vielmehr verbieten Verkehrszeichen die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder.
Gibt es den Radweg durch den Golfplatz?
„Das Planfeststellungsverfahren ist aufgrund von falschen Tatsachen gemacht worden. Die Fakten haben schlichtweg nicht gestimmt“, kritisiert Joseph Michl. Die jetzt vorgesehene Streckenführung sei nicht nur unsinnig, sondern tangiere Biotope und Ruhezonen für’s Wild, ergänzt Simone Reusch. Außerdem bestehe 400 Meter weiter südlich eine für Radfahrer gut nutzbare Querverbindung Richtung Flacht. Das Landratsamt verweist auf 2003 geführte Gespräche mit Eigentümern des Golfplatzes, die keine Einwände gegen die Ausweisung eines Radweges gehabt hätten. „Uns liegen auch keine Hinweise vor, dass Eigentümer und/oder Golfplatzbetreiber in der Vergangenheit die Durchfahrt des Golfplatzes für Radfahrende tatsächlich unterbunden hätten“, sagt Landratsamtssprecher Jürgen Hörstmann. Die nicht vorhandene Radwegbeschilderung sei der bislang noch fehlenden Durchgängigkeit der Route auf den Verbindungen Wimsheim/Wurmberg nach Weissach und Heimsheim geschuldet. „Der Beschilderung werden wir uns im Zusammenhang mit der beabsichtigten Linksabbiegespur auf der L 1134 zum Golfplatz annehmen“, sagt er.
Die Kreisstraße soll verbreitert werden. Foto: Simon Granville
Viele Enteignungen möglich
Derzeit greift ein Antrag von CDU, SPD und Grünen im Kreistag des Enzkreises die Themen Kreisstraße und Radweg auf. Darin wird gefordert, die Kreisstraße entsprechend dem ursprünglichen Beschluss von 2015 mit einem „einfachen Ausbau“ zu sanieren. „Im laufenden Verfahren änderte die Verwaltung die Straße auf eine Breite von sieben Metern, ein Kreistagsbeschluss liegt dafür nicht vor. Die Maßnahme wird dadurch erheblich teurer“, heißt es in dem Antrag. Von ursprünglich zwei stiegen die Kosten auf sieben Millionen Euro. Die Fraktionen thematisieren auch den Radwege-Lückenschluss und fragen, warum über 20 Jahre nach dem angeführten Telefongespräch die Durchfahrt immer noch teilweise verboten sei. Und schließlich wird auf einen für die betroffenen Grundstückseigentümer wichtigen Punkt hingewiesen, nämlich, „dass Enteignungen in einer Anzahl vorgesehen sind, die in dieser Größenordnung im Enzkreis einmalig sind.“
Annette Schade-Michl, die in Mönsheim Flächen für den Ausbau der Kreisstraße und den Radwegebau abtreten soll, ist eine von rund 20 Eigentümern, die von einer „vorzeitigen Besitzeinweisung“ betroffen sind. Sie hatte auch gegen das Planfeststellungsverfahren geklagt, wie übrigens früher ebenfalls die Gemeinde Mönsheim. Am 9. Juni ist Schade-Michl zu einer Anhörung ins Regierungspräsidium (RP) geladen. Andere Eigentümer wie Simone Reusch oder Inge Binder haben andere Termine. „Wenn diese Maßnahme als Vorstufe zur Enteignung kommt, können wir dagegen klagen“, beschreibt Annette Schade-Michl, wie es weitergehen könnte.
Eine Frage der Förderung
Derzeit sieht es so aus, als wollten RP und Landratsamt an ihren Plänen festhalten. Zumindest lässt sich das aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Erik Schweickert schließen. Darin wird auf die millionenschwere Landesförderung hingewiesen, die entfallen würde, wenn die Baumaßnahmen nicht in der gesetzten Frist begonnen werden. Vorbereitende Arbeiten mit Ausschreibungen und Auftragsvergaben laufen offensichtlich bereits.
Das Landratsamt will bereits im Herbst mit dem Ausbau der Kreisstraße beginnen. Auch sei eine getrennte Behandlung von Straßenausbau und Radwegneubau oder eine andere Radwegevariante nicht möglich. Dazu müsste das Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt werden, heißt es in der Antwort von Verkehrsminister Winfried Hermann.