Die Verschärfung des Sexualstrafrechts hat ein klares Ziel: Die Nöte der Opfer sollen stärker berücksichtigt werden – und „Nein“ künftig auch tatsächlich „Nein“ heißen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum geplanten Gesetzentwurf.

Berlin - „Nein heißt Nein“ soll künftig im Sexualstrafrecht in Deutschland gelten. Was als Diskussion über eine eher vorsichtige Verschärfung rund um den Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches begann, ist zu einer gesellschaftspolitischen Grundsatzdebatte über das Verhältnis von Frauen und Männern geworden. Die Silvester-Grapschereien und der Fall Gina-Lisa haben das Klima weiter aufgeheizt. An diesem Donnerstag wird der Bundestag nun einen deutlich strengeren Gesetzentwurf verabschieden.

 

Was bezweckt die Reform?

Sexuelle Gewalt soll leichter geahndet werden können. Der inzwischen von allen Fraktionen des Bundestages begrüßte Grundsatz „Nein heißt Nein“ bedeutet, dass sich nicht nur derjenige strafbar macht, der Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Demnächst soll ausreichen, wenn sich der Täter (meist ein Mann) über den „erkennbaren Willen“ des Opfers (meist eine Frau) hinwegsetzt. Wer „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“ sexuelle Handlungen vornimmt, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Neu hinzu kommt der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus.

Seit wann wird um die Gesetzesverschärfung gerungen?

Schon lange - mit stark zunehmender Intensität. Die Kontroverse über ein strenges Sexualstrafrecht spalte weniger Parteien als weibliche und männliche Politiker, stellte die Schweriner Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) schon vor einiger Zeit fest. Als Chefin der Justizministerkonferenz warf sie ihrem Ressortkollegen im Bund, Heiko Maas (SPD), vor, seine Strafandrohung für Sexualdelikte bleibe hinter Maßgaben internationaler Regelungen zurück. Daraufhin bewegte sich Maas im vorigen Jahr auf weitere Verschärfungen zu, verwies aber - wie auch andere Juristen - auf das Problem der Beweisbarkeit.

Was bewirkte die Silvesternacht 2015/16?

Sie hat die Diskussion erheblich angeheizt. In Köln und anderen deutschen Städten hatten junge Männer - laut Zeugen vorwiegend aus dem arabisch-nordafrikanischen Raum - massenhaft Frauen belästigt, betatscht und beraubt. Als Konsequenz sind jetzt auch aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus der Gruppe als Straftatbestände festgeschrieben. Denn solche Sexualdelikte seien ein „neues und gewichtiges Phänomen“, das für Opfer ein „erhöhtes Gefahrenpotenzial“ berge und strafrechtlich bisher nicht voll erfasst sei.

Wie ging es dieses Jahr dann weiter?

Das Bundesjustizministerium legte dem Kabinett im März - also mehrere Wochen nach Köln - einen Gesetzentwurf vor. Vielen Fachleuten, Politikern und dem Bundesrat gingen diese Pläne noch nicht weit genug, weil unter anderem das Prinzip „Nein heißt Nein“ nicht klar festgeschrieben sei. Die schwarz-rote Koalition einigte sich auf verschiedene Nachbesserungen am Maas-Entwurf, über den der Bundestag am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung abstimmt. Über letzte Details wurde am Mittwoch im Rechtsausschuss des Parlaments beraten.

Gibt es keinen Dissens zwischen Union und SPD?

Die Fachpolitikerinnen sind sich einig. „„Nein heißt Nein“ wird zukünftig Gesetz, und damit sind wir endlich auf einem guten Weg im Sexualstrafrecht“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Eva Högl, im Juni. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sprach von einem „Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen“.

Welche Rolle spielt der Fall Gina-Lisa in dieser Debatte?

Im Streit um das Model Gina-Lisa Lohfink und die juristischen Folgen einer Partynacht vor vier Jahren geht es unter anderem darum, was eine Vergewaltigung ist und was nicht. Mit der 29-Jährigen hat die ohnehin hitzige Diskussion ein Gesicht - andere sagen: Der Fall passt gar nicht. Auch hier, meinen Frauenrechtlerinnen, habe zu gelten: Eine Frau muss nicht schreien oder sich körperlich wehren, sexuelle Handlungen gegen ihren Willen sind trotzdem Unrecht.

Wann wird das Gesetz nun konkret verschärft?

Union und SPD schalteten zwar, auch unter dem Druck der öffentlichen Empörung über die Silvester-Delikte, den Turbo ein. Im Bundesrat dürfte es mit einer Verabschiedung des Gesetzes aber noch bis zur ersten Sitzung nach der Sommerpause dauern - also im September. Der CSU-Rechtsexperte Alexander Hoffmann sagte der „Bild“-Zeitung: „Die SPD steht noch immer auf der Bremse, obwohl wir uns doch einig sind.“ Ein bisschen Uneinigkeit in der Koalition gibt es also doch noch.

Was sagen die Skeptiker?

Unbehagen wird vor allem in den Feuilletons großer Zeitungen formuliert. „Die Absicht ist gut, die Wirkung wird verheerend sein“, kommentierte die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. Es gebe zwischen Mann und Frau „ein paar grundsätzliche Dinge (...), welche auch das schärfste Gesetz nicht ändern kann“. Eine Autorin der Wochenzeitung „Die Zeit“ sieht unter der Überschrift „Das Schlafzimmer als gefährlicher Ort“ eine Katastrophe für die Geschlechterverhältnisse herausziehen: „Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau künftig am Tag danach.“