Fischsterben in der Jagst Brandursache kaum zu klären

20 Tonnen Fische haben Helfer nach dem Feuer aus der Jagst geholt. Durch das Löschwasser war Kunstdünger in den Fluss gespült worden. Foto: dpa/Uwe Anspach

Ein Mann steht vor Gericht, weil er ein Feuer in einer Mühle und dadurch ein großes Fischsterben in der Jagst ausgelöst haben soll. Doch ob er wirklich Schuld ist, wird schwer zu beweisen sein.

Langenburg - Hat der Angeklagte Felix F. fahrlässig beim Verbrennen von Kartons einen Funkenflug ausgelöst, der im August 2015 ein Feuer an der Lobenhäuser Mühle bei Kirchberg/Jagst (Kreis Schwäbisch Hall) und letztlich einen Sachschaden von 2,6 Millionen Euro verursachte? Das Amtsgericht in Langenburg muss herausfinden, ob der Mann schuld an dem Großbrand ist. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wurde falsch gelagerter Kunstdünger in die Jagst geschwemmt, 20 Tonnen Fische verendeten.

 

Der Angeklagte ist auch am dritten Prozesstag nicht erschienen. Er lässt sich von seinem Verteidiger Marco Mansdörfer vertreten, einem Professor für Strafrecht an der Universität des Saarlands. Dieser sagt, er habe durch die Medien von dem „komischen Fall“ erfahren und sich dessen angenommen. Demnach hat sich der damals 20-jährige Angeklagte zehn Tage nach dem Brand bei der Polizei gemeldet und selbst belastet. Felix F., sagt Mansdörfer, habe einen guten Realschulabschluss gemacht, erfolgreich eine Lehre als Installateur abgeschlossen, geheiratet und erwarte mit seiner Frau das zweite Kind. „Im Fall einer Verurteilung wäre die Familie zerstört“, sagt der Jurist, „ich glaube den Ermittlungsakten nicht.“

Erdkabel lag frei

Die Vernehmung der Zeugen lässt Zweifel an der Argumentation der Anklage aufkommen. Ein Elektrotechniker wird befragt, ob das Feuer durch einen Kurzschluss ausgelöst wurde oder der Kurzschluss durch den Brand? „Beides möglich“, er. Er erinnert sich an ein teilweise offen liegendes Erdkabel und einen Kühlschrank in der Lagerhalle. War das Gerät defekt und daher die Brandursache? Der Mühlenbesitzer erinnert sich nicht, ob es zum Brandzeitpunkt in der Halle stand. Und ja, er rauche, gelegentlich auch beim abendlichen Rundgang. Ob auch in besagter Nacht? „Das weiß ich nicht mehr.“

Wo hat die Halle zu brennen begonnen? Ein Journalist hat damals fotografiert. „Die Vorderseite hat lichterloh gebrannt“, sagt er, dort sei der Schwerpunkt des Feuers gewesen. Ein Feuerwehrmann berichtet, im Mittelteil der Halle sei „die größte Brandlast“ gewesen. Die Frage sei elementar, sagt der Verteidiger, weil besagte Feuerstelle hinter dem Gebäude lag. Und er konstatiert: „Die Fotos belegen, dass sich der Brand von der Vorderseite aus ausgebreitet hat.“ Zwei Zeugen berichten zudem, dass die Nacht windstill war.

Vier mögliche Ursachen

Zweifel an den Ermittlungen nährt zuletzt der Gutachter: „Es ist nicht mehr zu klären, was die Ursache des Schadens war.“ Seinen mit vielen Konjunktiven gespickten Ausführungen zufolge sieht der Experte vier mögliche Ursachen: den Kühlschrank, einen Defekt an der elektrischen Anlage, einen Funkenflug und fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung. „Wo der Brand ausgebrochen ist, lässt sich nicht zweifelsfrei klären“, bedauert der Fachmann, der die Zeugenaussagen als „widersprüchlich“ bewertet. Die Stelle des stärksten Brandschadens könne auf den Ausbruch hindeuten, das müsse aber nicht zwangsläufig so sein.

Daraufhin vertagt die Richterin Scainia Herberger die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger auf den 20. Februar.

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