Gericht hat entschieden VS-Rotlichtkönig Boki bleibt in Haft – sein Sohn kommt frei

Boki sitzt weiterhin im Gefängnis, ebenso sein Bruder Nermin Culum. Hingegen ist die Untersuchungshaft für Bokis Sohn beendet worden. Foto: Marcus Brandt/dpa

Neuigkeiten bei den Ermittlungen rund um den Rotlichtkönig von VS: Der Gerichtshof von Bosnien-Herzegowina hat entschieden, dass Boki weiter in Haft bleibt. Andere Verdächtige, wie sein Sohn, kommen frei – allerdings unter Auflagen.

Rund ein halbes Jahr nach der großangelegten Polizeiaktion gegen VS-Rotlichtkönig Armin Culum – besser bekannt als Boki – kommen die ersten Verdächtigen der kriminellen Bande um den Weltpräsident der United Tribuns wieder frei.

 

Der Gerichtshof von Bosnien-Herzegowina hat am Montag eine entsprechende Entscheidung bekannt gegeben, wie der Schwarzwälder Bote berichtet. Demnach wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Untersuchungshaft für vier Beschuldigte stattgegeben. Darunter befindet sich auch der 24-jährige Sohn von Boki, A. Culum. Der Ex-Nachwuchsspieler der Wild Wings galt lange Zeit als verlängerter Arm seines Vaters und sollte das Imperium seines Vaters auch in VS übernehmen.

Darüber hinaus kommt ein 35-Jähriger auf freien Fuß, der sich im Zuge des Prozesses vor dem Landgericht wegen schwerer Zwangsprostitution und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung – der United Tribuns – verantworten musste. Er agierte ebenfalls in der hiesigen Region.

Gericht verhängt strenge Auflagen

Das Gericht verhängte mit dem Ende der Untersuchungshaft jedoch strenge Auflagen: ein umfassendes Reiseverbot, Kontaktverbote zu bestimmten Personen und die Pflicht zur regelmäßigen Meldung bei den Behörden. Diese Maßnahmen könnten jederzeit verlängert werden und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung alle zwei Monate, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht.

Im gleichen Atemzug wurde jedoch für Boki als Hauptbeschuldigten die Untersuchungshaft um weitere drei Monate bis zum 3. Juli verlängert, da nach Ansicht des Gerichts weiterhin schwerwiegende Haftgründe bestehen. Klar ist aber auch: Die Gesetzgebung in Bosnien-Herzegowina sieht vor, dass die Untersuchungshaft maximal ein Jahr andauern darf.

Auch Ermittlungen wegen Drogengeschäfte

Angesichts seiner Festnahme im vergangenen Oktober kann Armin Culum nur noch ein weiteres halbes Jahr in Haft bleiben, ohne, dass ihm der Prozess gemacht wird. Unklar ist zudem, inwieweit eine Auslieferung nach Deutschland angestrebt wird. Die deutschen Ermittlungsbehörden hatten sich hierzu nicht geäußert.

Die Untersuchungshaft für Boki war vor drei Monaten verlängert worden. In diesem Zusammenhang hatte die Staatsanwaltschaft bei Gericht vorgebracht, dass die Ermittlungen gegen ihn ausgeweitet wurden. Dem Kopf der Bande und seiner Gefolgschaft wird in erster Linie internationaler Menschenhandel, Zwangsprostitution und Geldwäsche vorgeworfen. Den weiteren Untersuchungen zufolge sollen die Verbindungen im Bereich der organisierten Kriminalität auch für umfangreiche Drogengeschäfte genutzt worden sein. Die Rede war von Rauschgift im Wert von Hunderttausenden Euro.

Noch keine Informationen zu seinem Bruder

Bereits in der Vergangenheit waren Vorwürfe gegen die Culums laut geworden, wonach die Brüder mit einem mittlerweile zerschlagenen Superkartell in Südamerika zusammengearbeitet haben. Einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln im Bereich Villingen-Schwenningen werfen die deutschen Ermittlungsbehörden übrigens auch seinem Sohn A. vor. Bevor er sich dafür beim Landgericht Konstanz verantworten musste, floh er nach Bosnien-Herzegowina – bevor er dort im Oktober ebenfalls festgenommen werden konnte.

Im Zusammenhang mit dem kriminellen Machenschaften sitzt darüber hinaus Bokis Bruder Nermin Culum weiterhin in der Schweiz in Untersuchungshaft. Die dortigen Ermittlungen laufen nach wie vor auf Hochtouren, wie jüngst Adrian Schuler, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Aargau, auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Weitergehende Informationen zu dem Fall halten die Schweizer Behörden aber weiterhin zurück – und das, obwohl die Verhaftung von Nermin Culum bereits 32 Monate zurückliegt.

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