Das Gericht verurteilt einen der beiden Männer zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.

Leonberg - Sie wollten Kokain im Höfinger Täle verstecken, doch dann schlug die Polizei zu: Jetzt wurden zwei Autohändler aus Südosteuropa am Schöffengericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Ein 34-Jähriger muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Sein 48 Jahre alter Komplize wurde wegen Beihilfe schuldig gesprochen und mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten belegt.

 

Die Männer gingen der Polizei im vergangenen November ins Netz. Damals wollten sie zwei Päckchen mit insgesamt 100 Gramm Kokain unter einem Baum an der Glems im Höfinger Täle verstecken. Die Ermittler kamen den beiden nach einem anonymen Hinweis auf die Schliche. Der 48-Jährige wurde noch an Ort und Stelle verhaftet. Dem 34-Jährigen gelang zunächst die Flucht, er wurde zwei Tage später nach einer erfolgreichen Fahndung verhaftet – nicht zuletzt weil die Polizei in seinem beschlagnahmten Fahrzeug seine Ausweispapiere fand. Danach kamen beide in die Untersuchungshaft nach Stammheim.

Unerwarteter Besuch

Der Autohändler hatte in der Verhandlung erzählt, dass er an der Autobahnraststätte Sindelfinger Wald von einem Landsmann angesprochen wurde, ob er das Kokain an einen Bekannten übergeben kann, da er selbst weiter nach Schweden fahren musste. Für seine Hilfe bekam er laut eigener Aussage 150 Euro. Weil er die Drogen aber nicht in seinem SUV aufbewahren wollte, kam ihm die Idee, das Päckchen in Höfingen unter einem Baum an der Glems zu verstecken – die Örtlichkeit kannte er offenbar von einem früheren Besuch, wie er über die Dolmetscherin erklärte.

Später wollte er von dem neuen Bekannten per Handy darum gebeten worden sein, das Kokain vor der Übergabe in zwei Beutel zu je 50 Gramm abzupacken. Weil er eine Behinderung am Arm hat, die das Portionieren schwierig machte, bat er den befreundeten 48-Jährigen um Hilfe – der Autohändler war damals aus geschäftlichen Gründen ebenfalls in der Nähe von Stuttgart unterwegs und sagte zu. Als die beiden dann abends im Höfinger Täle auftauchten, wartete schon die Polizei auf sie.

„Blöder Fehler“

Der 34-Jährige sprach mit Blick auf die ganze Sache von einem „blöden Fehler“ und betonte, dass er mit Drogen nichts am Hut hatte. Zu der Verhandlung am Leonberger Schöffengericht waren auch seine Frau und seine Schwester angereist. Zugleich versicherte der Familienvater, dass der mitangeklagte 48-Jährige nichts von den Drogen gewusst und auch kein Geld für seine Hilfe erhalten habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Männern ursprünglich einen Drogenhandel angelastet, doch nach der Beweisaufnahme sah das Gericht den Vorwurf nicht eindeutig erwiesen und ging lediglich von Drogenbesitz aus. „Die Polizei stellte zwar eine Feinwaage und Frischhaltefolien sicher, aber es gibt keine greifbaren Anhaltspunkte für einen Handel mit dem Kokain“, erklärte die Richterin Sandra De Falco bei der Urteilsbegründung. Daher ordnete sie auch die Rückgabe der einkassierten 3500 Euro an. Während die Richterin dem 34-Jährigen die Hauptschuld gab, stufte sie den Tatbeitrag des 48-Jährigen als „gering“ ein. Die Oberstaatsanwältin hatte mit einer Haftstrafe von drei Jahren und einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten ein noch schärferes Strafmaß für die beiden Männer beantragt, handelte es sich doch bei dem Kokain um eine „harte Droge“, und mit den 100 Gramm war die nicht geringe Menge um „ein Vielfaches überschritten“.

Der Verteidiger des 34-Jährigen hielt eine Bewährungsstrafe für ausreichend, weil sein „Mandant schwerbehindert“ und „als Ausländer besonders haftempfindlich“ sei. Der Anwalt: „Mit einer Einreisesperre ist dem Rechtsschutzinteresse der deutschen Gesellschaft Genüge getan!“