Im Stuttgarter Bahnhof haben zwei Böblinger auf zwei Opfer aus dem Rems-Murr-Kreis eingeprügelt. Die Angeklagten erinnern sich kaum noch an die Schlägerei, Videos helfen jedoch beim Aufklären des Falls.

Stuttgart - Dass ein 18-Jähriger nur zu einer Jugendstrafe verurteilt werden kann, war allen Beteiligten am Ende des Prozesses klar. Der Böblinger hatte zusammen mit einem 19-jährigen Freund im vergangenen Oktober am Stuttgarter Hauptbahnhof auf zwei junge Männer eingeschlagen und einen davon schwer verletzt. Jetzt wurde dem 18-Jährigen und seinem Freund wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung der Prozess vor dem Böblinger Schöffengericht gemacht.

 

Die Angeklagten gestanden zwar die Tat. Doch konnten sie wenig Erhellendes zum Ablauf des Geschehens sagen – dafür hatte das Gericht aber Videoaufzeichnungen vom Vorfall. Der 18-Jährige hatte in jener Nacht rund 1,5 Promille im Blut, sein Freund etwa ein Promille. Sie hatten sich vorher auf dem Böblinger Flugfeld getroffen und getrunken, waren später mit der S-Bahn nach Stuttgart gefahren und zechten dort weiter. Kurz nach 1 Uhr am 19. Oktober wollten sie die Heimfahrt antreten.

Der 18-Jährige entsorgte seine Bierflasche, indem er sie die Treppen zur S-Bahn-Station hinunterwarf. Was das solle, die Glasscherben hätten ihn und seinen Freund treffen können, habe er dem Böblinger zugerufen, sagte das Opfer, ein 19-Jähriger aus Aspach. Da auch der Aspacher und sein gleichaltriger Freund aus Allmersbach (beide Rems-Murr-Kreis) einiges getrunken hatten, eskalierte die Situation. Die Böblinger schlugen zu – und das, obwohl der Aspacher sich nicht wehren konnte: Beide Arme waren nach einem Arbeitsunfall verbunden. Er kam ohne große Blessuren davon. Sein Freund verlor hingegen nach einem Schlag auf die Schläfe das Bewusstsein. Sein Jochbein war mehrfach gebrochen. Sechs Wochen sei er krankgeschrieben gewesen, sagte er. Bis heute habe er Probleme mit dem Auge: „Mein Gesichtsfeld ist eingeschränkt.

Platzwart schwer verletzt

Erst im September vorigen Jahres hatte der 18-jährige Böblinger wegen gefährlicher Körperverletzung eine 22-monatige Jugendstrafe kassiert. Im April hatte er dem Platzwart des Böblinger Stadions, der ihn und andere Zechkumpanen nach einem Fest angewiesen hatte, den Müll wegzuräumen, einen Faustschlag auf den Kopf verpasst. Der Mann fiel mit dem Hinterkopf gegen eine Hauswand. Die Folgen: eine Platzwunde und ein dreifacher Kieferbruch. Wegen des Vorfalls saß der 18-Jährige erst in Untersuchungshaft, später kam er in eine geschlossene Einrichtung der Jugendhilfe. „Ich habe noch wenig Leute erlebt, die so darum betteln, um ihre Freiheit gebracht zu werden“, sagte der Richter Günter Scheible, der ihn jetzt zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilte.

Wenig Gutes über den 18-Jährigen, der ein Alkoholproblem hat, sagte auch ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Abgesehen davon, dass er gerade seinen Hauptschulabschluss nachmache, „sehe ich zum heutigen Zeiten keine positive Prognose“. Seinem Freund bescheinigte er „keine ausgereifte Persönlichkeit“. Der 19-Jährige hat zwar einen Hauptschulabschluss und jobbt für eine Zeitarbeitsfirma, hat aber keine Lehrstelle: „Ich hab’ keine Lust gehabt zum Suchen“, gab er zu. Er ist wegen Diebstählen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgefallen. Ihm müsse, so der Richter, „klare Kante gezeigt werden“. Er wurde zu einer zehnmonatigen Jugendstrafe und mehreren Auflagen wie der Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld an das schwer verletzte Opfer verurteilt. Erfüllt er sie, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.