Gericht verurteilt den Angeklagten zu einer saftigen Geldstrafe und Führerscheinsperre.

Leonberg - Ein 79 Jahre alter Autofahrer hatte an der Sonnenkreuzung in Leonberg die Stoßstange seines Hintermanns ramponiert. Doch statt anzuhalten, machte er sich vom Acker. Das kam dem Mann aus Eberdingen jetzt teuer zu stehen. Am Leonberger Amtsgericht ist er wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert worden, außerdem wird sein Führerschein eingezogen. In der Verhandlung behauptete der Greis auch noch, dass nicht er, sondern der Geschädigte das Weite gesucht habe.

 

Zum Verhängnis wurde dem Inhaber eines Stuttgarter Schuhgeschäfts eine morgendliche Fahrt im vergangenen Dezember. Nachdem er an der Sonnenkreuzung in der Leonberger Altstadt ein Stückchen zurückfahren musste, um einem Lkw das Abbiegen zu ermöglichen, stieß er gegen die Stoßstange eines hinter ihm stehenden Fahrzeugs. Doch anstatt anzuhalten, machte sich der Eberdinger weiter auf den Weg zur Arbeit und bog in die Stuttgarter Straße ab als wäre nichts passiert.

Geschädigter verfolgt den Senior

Dabei blieb ihm der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs dicht auf den Fersen. Mit einer kleinen Verzögerung, da er an der Kreuzung einen entgegenkommenden Wagen vorbeilassen musste, war dieser ebenfalls in Richtung Gerlingen abgebogen. Weil zwischen den beiden noch ein anderes Fahrzeug war, konnte er sich aber nicht bemerkbar machen. „Am alten Golfplatz hatte ich mir dann sein Kennzeichen notiert“, erzählte der Malermeister vor Gericht. An der Waldsiedlung trennten sich dann ihre Wege.

Trotz des beträchtlichen Sachschadens in Höhe von rund 2000 Euro hatte der 79-Jährige den Vorwurf der Fahrerflucht abgestritten. „Ich habe gleich danach in der Stuttgarter Straße angehalten und dort bestimmt fünf Minuten gewartet“, erklärte der ältere Herr auf der Anklagebank. Dann beschuldigte er auch noch den Unfallbeteiligten, der laut ihm einfach weiter gefahren war. „Er wechselte nach dem Zusammenstoß die Spur und schoss mit einem Mordstempo in Richtung Leonberg an mir vorbei“, berichtete der Eberdinger und polterte: „Wenn überhaupt, dann muss man doch wohl ihm eine Fahrerflucht vorwerfen!“

Geldstrafe: 2500 Euro

Doch am Ende blieb selbst seinem Anwalt nichts anderes übrig, als zu schlussfolgern, dass sein Mandant offenbar aus Altersgründen das Auto verwechselt habe. Nicht zuletzt deshalb war die Sache für die Amtsrichterin Jasmin Steinhart klar. Sie verurteilte den bislang weder straf- noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getretenen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro. Außerdem belegte sie ihn mit einer sechsmonatigen Führerscheinsperre. Zuvor hatte der Verteidiger nach einer Unterredung mit seinem Mandanten den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt.

Obwohl der Einspruch des 79-Jährigen, der schließlich zu einer öffentlichen Verhandlung geführt hatte, zumindest aus finanzieller Sicht ein Griff ins Leere war – im Strafbefehl belief sich das Bußgeld auf vergleichsweise nur 1200 Euro – dürfte sich der Gang vors Gericht für ihn dennoch gelohnt haben. Denn sein Anwalt wird gegen das Urteil Berufung einlegen, diese aber vor einer Wiederaufnahme des Verfahrens zurückziehen, wie er ankündigte. Das alles dauert seine Zeit, und so darf der Eberdinger, dessen Führerschein noch nicht eingezogen war, die letzten Wochen bis zur Geschäftsaufgabe seines Schuhladens mit dem eigenen Auto unterwegs sein.