Gerichte sehen „Rechtsmissbrauch“ Der Dauerbewerber, der sein Geld mit Absagen verdient

Bewerbungen sind in den Rathäuser normalerweise hoch willkommen. Foto: Simon Granville

Ein Mann bewirbt sich immer wieder auf Stellen in Rathäusern – und klagt nach der Absage auf Entschädigung. Nun will die Justiz dieses „Geschäftsmodell“ stoppen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Wenn baden-württembergische Gemeinden Stellen in ihren Rathäusern ausschreiben, freuen sie sich normalerweise über Bewerbungen. Fachkräfte für die Verwaltung sind inzwischen heiß umworben, manche Position bleibt mangels Interessenten erst einmal unbesetzt.

 

Doch bei einem bestimmten Bewerber – er soll hier, anders als im wirklichen Leben, Alfred Wolf heißen – zucken die Bürgermeister inzwischen zusammen. Auf den ersten Blick sehen seine Unterlagen prima aus: die Sprache geschliffen, die Form picobello, alle Qualifikationen sauber belegt. Auch der Lebenslauf wirkt zunächst beeindruckend, mit mehreren Abschlüssen: als Großhandelskaufmann, Diplom-Betriebswirt und an der Verwaltungshochschule in Kehl. Bei näherem Hinschauen aber irritiert die dürftige Berufserfahrung: Obwohl der Mann die 60 überschritten hat, verweist er vor allem auf Praktika – und auf ein langjähriges Hobby. Seine Behinderung von 60 Prozent, versichert er, schränke ihn in der Arbeit nicht ein.

Mehrere Monatsgehälter als Entschädigung verlangt

Seit vielen Jahren ist Wolf in den Kommunen als Dauerbewerber bekannt – und gefürchtet. Oft wurde er zur Vorstellung eingeladen, zuweilen kam er in die engere Auswahl, aber den Job erhielt er am Ende nie. Mehr als 15 Jahre liegt sein Abschluss in Kehl inzwischen zurück, da bringen jüngere Mitbewerber frischeres Wissen mit. Nach der Absage aber meldet er sich immer wieder bei Gemeinden: Er sei bei der Stellenvergabe wegen seines Alters und seiner Behinderung diskriminiert worden, ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG. Zur Entschädigung möge man ihm drei oder vier Monatsgehälter überweisen, auf das angegebene Konto.

Bleibt die Forderung unerfüllt, geht die Sache immer mal wieder vors Verwaltungsgericht. Mal gewinnt er dort, mal verliert er, mal schließt er einen Vergleich; zuweilen wird ein Verfahren auch ruhend gestellt oder die Klage zurückgezogen. Ob in Stuttgart, Freiburg oder Sigmaringen – an allen Gerichten ist der in Südbaden wohnende Wolf inzwischen bekannt. Vor zwei Jahren aber wurde es einem Richter in Stuttgart zu bunt: Er witterte Rechtsmissbrauch und recherchierte bei allen vier Verwaltungsgerichten zu Verfahren des Klägers.

Verwaltungsrichter sehen ein „Geschäftsmodell“

Ergebnis: Binnen 14 Jahren habe dieser 80 mal auf Entschädigung geklagt, aber nur einmal auf den Erhalt der Stelle. Offenbar gehe es Wolf nicht um einen Job, sondern um Ansatzpunkte zum Klagen und letztlich um den „größtmöglichen Ertrag“. Anders ausgedrückt: Es handele sich um ein sorgsam eingefädeltes „Geschäftsmodell“. Wolf widersprach – und widerspricht bis heute – heftig, er wolle wirklich arbeiten. „Ich bewerbe mich niemals rechtsmissbräuchlich.“ Doch auf das Urteil stützen sich fortan andere Gerichte in gleich gelagerten Verfahren – darunter auch das Freiburger Verwaltungsgericht im Rechtsstreit um eine Stelle im Rathaus von Glottertal.

Nach der Niederlage in erster Instanz zog Wolf vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Dort wurde seine Berufung im Juni vorigen Jahres zurückgewiesen. In dem 18-seitigen Urteil (Aktenzeichen VGH 4 S 2070/24) setzt sich die Kammer eingehend mit dem Befund des Rechtsmissbrauchs auseinander. In früheren Jahren, meinten die Richter, habe sich Wolf „auch aus echtem Interesse auf Stellen beworben“. Seine Bewerbungen seien auch „nicht etwa betont lustlos“ formuliert.

Gemeindeversicherung zahlte fast 175 000 Euro

Doch inzwischen habe sich seine Motivation verschoben, wie das „eklatante Missverhältnis“ zwischen Dutzenden Klagen auf Entschädigung und einer einzigen auf den Erhalt einer Stelle zeige. Man könne von einem „systematischen und zielgerichteten Vorgehen im Rahmen eines Geschäftsmodells“ sprechen. Allein die Badische Gemeindeversicherung, heißt es an anderer Stelle im Urteil, habe binnen zwölf Jahren fast 175 000 Euro an den Kläger gezahlt. Berufung ließ der VGH nicht zu, eine Klärung beim Bundesverwaltungsgericht will Wolf nun per Beschwerde erzwingen. Der eigentliche Missstand sind für ihn die „ständigen Diskriminierungen“, denen er bei der Arbeitssuche ausgesetzt sei.

Beim Gemeindetag Baden-Württemberg kann man „nicht erkennen, dass es eine Problematik mit ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen in den Kommunalverwaltungen gäbe“. Daher gelte es genau zu beobachten, ob das Gesetz sein Ziel erreiche – oder es im Einzelfall eine „bewusste und unsachgemäße Nutzung“ gebe. Ob Rechtsmissbrauch vorliege, entschieden alleine die Gerichte.

Aktuell hat Alfred Wolf übrigens wieder mehrere Verfahren laufen – und mehrere Bewerbungen.

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