Die Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann darf nicht in den Ruhestand versetzt werden. Das Richterdienstgericht in Berlin hat dies abgelehnt.

Das Richterdienstgericht am Verwaltungsgericht Berlin hat die Versetzung der Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand abgelehnt. Ein solcher Schritt dürfe nicht auf ihre Äußerungen als Abgeordnete im Plenum des Deutschen Bundestags gestützt werden, begründete das Gericht die Entscheidung vom Donnerstag.

 

Antragstellerin war die Berliner Justizverwaltung, die die Rechtspflege durch Malsack-Winkemann schwer beeinträchtigt sah. Die 58-jährige Richterin ist derzeit Richterin am Landgericht Berlin.

Von 2017 bis 2021 saß sie für die AfD im Bundestag. Die Verwaltung von Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) wirft ihr vor, sich in dieser Zeit in Plenardebatten und über Social-Media-Plattformen in ausgrenzender Weise und mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert zu haben. Die Öffentlichkeit nehme dies als Sympathie für rassistisch-diskriminierende Konzepte wahr, weshalb sie nicht mehr glaubwürdig Recht sprechen könne.

Rückkehr war laut Justizsenatorin nicht zu verhindern

Nachdem sie die Wiederwahl in den Bundestag im September 2021 verpasst hatte, nutzte Malsack-Winkemann ihren Rückkehranspruch in den Richterdienst, der ihr nach dem Abgeordnetengesetz zusteht. Seit März dieses Jahres ist sie wieder am Landgericht Berlin für Baurecht zuständig. Ihre Rückkehr war laut Justizsenatorin zunächst nicht zu verhindern.

Einen vergleichbaren Fall gibt es in Sachsen mit dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier. Maier wurde vom Dienstgericht Leipzig im März dieses Jahres bis auf Weiteres die Wahrnehmung der Amtsgeschäfte untersagt.