Ein 46-Jähriger aus Löchgau hat den Sohn seiner Lebensgefährtin verprügelt, weil dieser in eine Steckdose fassen wollte. Das Urteil: Geldstrafe.
Stuttgart - Ein Klaps auf den Hosenboden - das klingt an und für sich harmlos, nach einer kleinen erzieherischen Maßnahme vielleicht, die in den besten Familien mal vorkommt. Kurzum: nicht der Rede wert. Dass dies beileibe nicht immer zutrifft, zeigt der Fall eines 46-Jährigen aus Löchgau (Kreis Ludwigsburg), der dem vierjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin den Hintern versohlt und dafür ernste Konsequenzen zu spüren bekommen hat: eine Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro.
"Saublöd gelaufen" sei das alles, sagt der massige, wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen angeklagte Mann im Besigheimer Amtsgericht. Er sei selbst in Panik geraten und habe daher überreagiert. Dem Jungen hätte ja auch sonst etwas passieren können, hätte er an dem Abend im April dieses Jahres nicht eingegriffen.
Multiple Hämatome am Gesäß des Jungen
"An sich verlief der Tag ziemlich harmonisch", erinnert sich der 46-Jährige. Nach einem Ausflug an den Baggersee mit seiner Lebensgefährtin, ihrer neunjähriger Tochter und ihrem vierjährigem Sohn seien sie gegen 18 Uhr in die gemeinsame Wohnung nach Löchgau zurückgekehrt. Kurz darauf habe er gesehen, wie der Junge den Schlüssel einer Geldkassette in eine Steckdose gesteckt habe. "Der hätte einen Stromschlag bekommen und tot sein können", sagt der Angeklagte vor Gericht. Statt des Jungen stand dann aber er selbst unter Strom. Einen Brüller habe er losgelassen, dann habe er den Vierjährigen weggestoßen und ihm im Kinderzimmer ein paar Klapse auf den Hosenboden gegeben.
Das Ergebnis dessen verliest der Richter während der Verhandlung: multiple Hämatome am Gesäß des Jungen und eine Schwellung an einer Wange. Das mit dem Gesicht tue ihm besonders leid, sagt der Angeklagte, betont aber mehrfach, dass er den Vierjährigen nicht ins Gesicht geschlagen habe. Vielmehr müsse dies passiert sein, als er den Bub "unglücklich" mit der Hand in die Bettdecke gedrückt habe.