Das Landgericht Stuttgart hat einen 32-Jährigen wegen Drogenhandels in Ludwigsburg und Kornwestheim verurteilt. Aussagen als Kronzeuge sorgten für eine mildere Strafe.
Für schwunghaften Drogenhandel im Großraum Stuttgart hat das Stuttgarter Landgericht einen 32-jährigen Mann aus Aachen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die 5. Große Strafkammer entsprach damit dem Schlussantrag von Verteidiger Frank Kristian. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und zehn Monaten plädiert.
Der Vorsitzende Richter Volker Peterke erklärte in seinem Urteil, dass es vor allem zwei außergewöhnliche Gründe gewesen seien, die der Kammer kaum eine andere Möglichkeit gelassen hätten, als am unteren Rande der Prozessverständigung zu bleiben, die einen Strafkorridor zwischen vier und fünf Jahren eröffnet hatte.
29 Mal mit Drogen gehandelt
Zum einen habe der Angeklagte sechs seiner Abnehmer offengelegt und insofern von der Kronzeugenregelung des Betäubungsmittelgesetzes Gebrauch gemacht. Zum anderen habe er über seine Familie 10.000 Euro hinterlegt, sodass sein Gewinn aus den Drogengeschäften tatsächlich eingezogen werden konnte. „Das ist normalerweise in nur ganz seltenen Fällen so“, betonte Peterke.
Als erwiesen sahen es die Richter an, dass sich der Angeklagte insgesamt 29 Taten des Drogenhandels schuldig gemacht hatte und dabei „einen ganz schönen Bauchladen“ angeboten hatte. Der 32-Jährige hatte einen großen Drogenvorrat in den Niederlanden eingekauft und dann zwischen Juli vergangenen und Januar dieses Jahres Geschäfte mit Amphetamin, Ecstasy, Crystal Meth, Kokain, Marihuana, halluzinogenen Pilzen sowie Medikamenten mit Abhängigkeitspotenzial gemacht.
Festnahme am Pragsattel
Eingefädelt wurden die Käufe häufig über die Messengerdienste Threema und WhatsApp. Verkauft hat der Mann die Drogen an Abnehmer in Göppingen, Stuttgart, im Raum Aachen sowie fünfmal in Ludwigsburg-Eglosheim und Kornwestheim. Einen größeren Vorrat von Betäubungsmitteln im Kilogramm-Bereich hatte der 32-Jährige an einen Komplizen in Stuttgart auf Kommission übergeben, der wenige Tage später festgenommen wurde.
Der Angeklagte selbst wurde Ende Januar dieses Jahres bei einer Verkehrskontrolle auf dem Pragsattel festgenommen, wo er mit Drogen im Auto auf frischer Tat ertappt worden war. Daher fand der Prozess auch in Stuttgart statt.
Als Polizeibeamte nach seiner Festnahme in Stuttgart seine Wohnung im Haus seiner Eltern in Aachen durchsuchten, stießen sie dort auf weitere kleinere Mengen an Marihuana, künstlichen Drogen und auch eine Reizgas-Schusswaffe. Nach Ansicht der Richter wurde bei den 29 Anklagepunkten mit rund zweieinhalb Kilogramm Amphetaminen, sechs Kilogramm Marihuana und 110 Gramm Kokain gehandelt.
Positiv rechnete die Kammer dem 32-Jährigen neben seinem Geständnis auch an, dass die Drogen zu einem großen Teil sichergestellt worden seien und die Geschäfte teilweise auch der Finanzierung seines eigenen Bedarfs gedient hätten. Verteidiger Frank Kristian hatte in seinem Schlussplädoyer betont, der Angeklagte habe eine Lebensbeichte abgelegt und sei nun „in der Szene komplett verbrannt“. Dies griff Richter Peterke in seiner Urteilsbegründung noch einmal auf: „Ich hoffe, dass diese bittere Episode in Ihrem Leben nun ein Ende findet und Sie in den geordneten Kreis Ihrer Familie wieder zurückkehren können“, sagte er zum Schluss.