Der Chef der Lokführergewerkschaft, Claus Weselsky, muss hinnehmen, dass ein Autovermieter mit seinem Konterfei Werbung macht. Er scheiterte mit seiner Klage dagegen vor Gericht. Andere Promis vor ihm haben es gar nicht erst versucht, dagegen vorzugehen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Dresden - Claus Weselsky war zeitweise der bekannteste, aber auch meistgehasste Gewerkschaftsführer der Republik, weil er die Züge der Deutschen Bahn stillstehen ließ. Dabei kann der Mann die Freundlichkeit in Person sein – freilich auch dann nicht weniger hartnäckig. Seine Sturheit vor allem hat dem „Prellbock der Nation“ jetzt vor Gericht eine Schlappe eingebrockt, die absehbar war.

 

Meinungsfreiheit bedeutender als Persönlichkeitsrecht

Anlässlich der Lokführerstreiks 2014 und 2015 hatte ihn der Autovermieter Sixt in zwei Anzeigenkampagnen als „Mitarbeiter des Monats“ gekürt – aus Unternehmenssicht ein Allerweltsgag. Bestreikte Bahnen sind gut fürs Vermietergeschäft, klar. Doch Weselsky wollte nicht ungefragt für Werbung missbraucht werden und zog gegen die für ihn „rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung“ zu Felde. Seine Forderung: eine Unterlassungserklärung der Firma plus 100 000 Euro Lizenzgebühr. Das Geld, verkündete er schlitzohrig, solle der Streikkasse seiner Gewerkschaft der Lokführer (GdL) zugute kommen. Denn in Weselskys Amtszeit bis 2022 könnten noch 50 bis 60 Streiks folgen, schätzt sein Anwalt – vor allem bei Privatbahnen.

Das Landgericht Leipzig ließ ihn bereits auflaufen, und am Dienstag hat das Oberlandesgericht Dresden die Klage praktisch beerdigt. Demnach ist die Veröffentlichung des Weselsky-Bildes „nicht einwilligungsbedürftig“. Das Gericht hebt den satirisch-spöttischen Charakter der Anzeige hervor. Es sei nicht darum gegangen, ausschließlich den Werbewert des Klägers für kommerzielle Zwecke zu vereinnahmen. Nach Abwägung der beiderseitigen Belange sei dem Grundrecht des Unternehmens auf Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht von Weselsky Vorrang einzuräumen.

Immer die gleiche Werbemasche

Sixt geht immer nach der gleichen Masche vor: Kanzlerin Merkel wurde ebenso schon veräppelt wie Ex-Bundespräsident Christian Wulff, Ursula von der Leyen, Horst Seehofer oder Alexander Gauland. Sie alle mussten als „Personen des öffentlichen Lebens“ ihre Vereinnahmung in Spott-Reklame hinnehmen. Oskar Lafontaine wollte es nicht wahrhaben, holte sich letztendlich aber eine blutige Nase vor dem Bundesgerichtshof. Claus Weselsky ist so stur wie Oskar – und ebenso erfolglos. Eine Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.