Ein 22-Jähriger hat auf dem Ludwigsburger Akademiehof im vergangenen Sommer drei Männer mit einer abgebrochenen Bierflasche und Pfefferspray verletzt. Nun stand er deshalb vor Gericht.

Ludwigsburg - Die Tat, die einen jungen Mann nun auf die Anklagebank gebracht hat, hat offenbar eine Vorgeschichte. Diese allerdings konnte im Gerichtssaal nicht geklärt werden. Doch nichts hätte Gewalt gerechtfertigt, um Notwehr habe es sich nicht gehandelt. Zu diesem Schluss kam das Ludwigsburger Amtsgericht im Prozess gegen den jungen Mann aus Remseck (Kreis Ludwigsburg). Der 22-Jährige hatte drei Menschen durch Pfefferspray beziehungsweise mit einer abgebrochenen Bierflasche verletzt, dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Und er muss 1000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

 

Der Prozess hatte zäh begonnen, schnell hatte der Angeklagte den Vorfall vom vergangenen Juli im Akademiehof in Ludwigsburg aus seiner Sicht geschildert. Auf Nachfragen der Richterin Susanne Odeskog jedoch antwortete der junge Mann wortreich ausweichend. Erst nach der Anhörung des ersten Zeugen und einer längeren Beratung mit seinem Anwalt räumte er ein, Pfefferspray eingesetzt und eine abgebrochene Bierflasche nach den Kontrahenten geworfen zu haben.

Die Polizei schreitet ein

„Zwei Freunde von uns hatten Geburtstag, das haben wir mit etwa 30 Mann gefeiert“, erzählte eines der Opfer. Erst tauchten zwei Männer auf, die er mit den Worten „alles in Ordnung, geht doch einfach weiter“ habe loswerden wollen. Kurze Zeit später waren es nach den Schilderungen des 23-Jährigen bereits etwa 20 Leute. Dann gab ein Wort das andere, die Provokationen eskalierten und mündeten in einer Rangelei. „Wer den ersten Schlag gemacht hat, weiß ich nicht mehr“, berichtete das Opfer weiter. Die abgebrochene Bierflasche des Angeklagten traf in ihm Gesicht, er erlitt eine Platzwunde und ein gebrochenes Nasenbein. Zu der Vorgeschichte der Tat, die es offenbar gegeben haben muss, verweigerte er die Aussage.

„Ich habe nur gesehen, wie Leute auf mich zukommen, und habe mich bedroht gefühlt, da habe ich das Pfefferspray benutzt“, räumte der Angeklagte, der nach einem Unfall schwer sehbehindert ist, schließlich ein. Zwei Gäste der Feier wurden dadurch verletzt. Die Polizei machte dem Ganzen ein Ende.

Der Angeklagte hatte sich bis dahin schadlos gehalten

„Es scheint so, als ob das Zusammentreffen der beiden Gruppen nicht ganz so zufällig war“, resümierte die Richterin Odeskog bei der Urteilsverkündung. Rechtlich gelten das Pfefferspray und die Bierflasche als gefährliche Werkzeuge, mit denen der Angeklagte drei Menschen wirklich heftig verletzt hat. Weil der 22-Jährige, der 2016 vor dem Krieg in seiner Heimat Syrien nach Deutschland flüchtete, bislang keine Strafe nach Erwachsenenrecht hat und sozial integriert ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das rief lautstarkes Missfallen eines weiteren Zeugen hervor, der schließlich von der Richterin Odeskog ermahnt werden musste.