Eine Rentnerin soll Beiträge an ein Fitnessstudio trotz Krankheit und Operation nachzahlen. Nun wurde der Fall von Roswitha Rueff am Amtsgericht Stuttgart verhandelt.

Stuttgart - Eine 63 Jahre alte Rentnerin nutzte knapp zwei Jahre lang das Angebot eines Fitnessstudios in Stuttgart-Wangen. Im Juli 2015 bekam sie starke Knieprobleme, wurde ins Krankenhaus eingewiesen. Am Ende des Aufenthaltes stand fest, dass sie ein neues Knie benötigte. Dadurch konnte sie das Angebot ihres Fitnessstudios nicht mehr nutzen. Ihr Sohn brachte eine Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt ins Studio, später folgte ein Attest vom Oberarzt. Vom August 2015 an gab es keine Zahlungen mehr. Für Roswitha Rueff war die Sache erledigt.

 

Schriftlich gekündigt hatte die Kundin ihren Fitnessstudiovertrag aber nicht. Wegen ihres Knieleidens hatte sie andere Dinge im Kopf, sagt sie. Fast ein Jahr später kam für die Frau völlig unerwartet ein Mahnbescheid des Fitnessstudios: Die Rentnerin sollte 360 Euro zahlen. Die Frau widersprach. Und wer hat nun Recht?

Bei einem „wichtigem Grund“ könne jederzeit gekündigt werden, informiert die Landesverbraucherzentrale. Das könne eine dauerhafte Erkrankung oder eine Schwangerschaft sein. Im Krankheitsfall reiche ein Attest vom Arzt, das die dauerhafte Sportunfähigkeit bescheinigt. Eine Diagnose müsse nicht genannt werden, heißt es seitens der Verbraucherschützer.

Kündigen nicht vergessen

Nun wurde der Fall von Roswitha Rueff am Amtsgericht Stuttgart verhandelt. Der zuständige Richter sah die Klage des Geschäftsführers des Studios als begründet an. Man einigte sich schließlich aber aus Kulanzgründen auf einen Vergleich, bei dem die 63-Jährige lediglich die Anwaltskosten des Beklagten tragen muss. Denn die Frau hatte zwar mit der Studioleitung telefoniert und ihre Krankheit mitgeteilt, nicht aber über eine Aufhebung des Vertrags mit dem Geschäftsführer gesprochen. Auf E-Mails des Studios an ihren Sohn, in denen um ein Gespräch mit dessen Mutter gebeten wurde, reagierte die Frau wegen ihrer gesundheitlichen Probleme nicht.

Während der Verhandlung betonte der Geschäftsführer des Studios, dass man sicherlich eine Lösung gefunden hätte, wenn es ein Gespräch gegeben hätte. Weshalb die Mahnung indessen erst nach über einem halben Jahr kam, wurde nicht besprochen. Der Geschäftsführer des Fitnessstudios erlies der Frau schließlich die ausstehenden Beiträge – aus Kulanz.

Der Richter stellte klar: Bei einer dauerhaften Erkrankung oder einer Schwangerschaft kann man mit einem Attest vom Arzt seinen Vertrag kündigen. Das Abgeben des Attestes reicht aber nicht. Die Kündigung als solche muss auch im Studio eingehen.