Die Bundespolizei und die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben die Ermittlungen wegen des Kranunfalls auf einer S-21-Baustelle Mitte Juli im Bahnhof Feuerbach ausgeweitet. „Wir werden länger ermitteln als bisher geplant“, sagte Jonas Große, der Sprecher der Bundespolizei.

Stuttgart - Die Bundespolizei und die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben die Ermittlungen wegen des Kranunfalls auf einer S-21-Baustelle Mitte Juli im Bahnhof Feuerbach ausgeweitet. „Wir werden länger ermitteln als bisher geplant“, sagte Jonas Große, der Sprecher der Bundespolizei. Die Ermittlungen, die noch mehrere Monate dauern würden, richteten sich gegen den Kranführer, sagte Große.

 

Am Montag, 18. Juli, hatte auf der S-21-Baustelle am Bahnhof Feuerbach ein Baukran gegen 12.30 Uhr mit seiner Last eine Bahnoberleitung abgerissen. Der Fahrdraht traf eine S-Bahn der Linie 4, die gerade im Bahnhof hielt. Die 150 Fahrgäste, darunter 70 Kinder, konnten die S-Bahn wenig später problemlos verlassen, nachdem die Oberleitung gesichert worden war. Bei den Ermittlungen gehe es um die Vorwürfe des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und der Störung öffentlicher Betriebe, sagte Große. Zum weiteren Inhalt äußerte sich der Sprecher der Bundespolizei nicht.

Unternehmer: Es hat keine Gefährdung vorgelegen

Bei der Staatsanwaltschaft liegt eine weitere Anzeige vor gegen die S-21-Projekt-GmbH, das Eisenbahnbundesamt und die beteiligten Baufirmen, die die Kranarbeiten betrifft. Die Anzeigenerstatter aus dem Umfeld der S-21-kritischen Ingenieure 22 monieren, dass bei den Kranarbeiten auf mehreren S-21-Baustellen Lasten über Bahngleise und Personen hinweg gehoben würden und untermauern dies mit Fotos.

Zum konkreten Fall äußert sich die Bahn wegen der laufenden Ermittlungen nicht. Ein S-21-Sprecher sagte aber, man gehe davon aus, dass die Baustellen ordnungsgemäß betrieben würden. Mittlerweile widerspricht ein Feuerbacher Unternehmer, der Starkstromanlagen (auch für die Bahn) baut, dass nach dem Kranunfall überhaupt eine Gefährdung von Personen vorgelegen habe. Es gebe ausreichende Vorschriften und Schutzeinrichtungen, die dies ausschlössen und die in diesem Fall wohl angewendet worden seien.