Die Stadt Gerlingen ändert den Bebauungsplan für das Industriegebiet „Dieselstraße II“. Für die Maßnahme gibt es mehrere Gründe.

Die Stadt Gerlingen ändert den Bebauungsplan für das Industriegebiet „Dieselstraße II“. Eine Spielhalle kann dadurch verhindert werden. Das betreffende Gebiet im Gerlinger Norden umfasst ein rund 1,8 Hektar großes Dreieck, das neben der Dieselstraße von der Siemensstraße sowie der Dengelwiesenstraße eingefasst ist. Letztere bildet zugleich die Ostgrenze des künftigen Neubaugebiets „Bruhweg II“, das somit unmittelbar an das derzeitige Industriegebiet angrenzt.

 

Höhere Bauten möglich dank der Bebauungsplanänderung

Wie die Stadt nun mitteilt, entspricht die aktuelle Nutzung des Gebiets nicht den Inhalten des rechtskräftigen Bebauungsplans von 1976. Dieser weist das Areal als „Industriegebiet“ aus. Tatsächlich seien dort Unternehmen ansässig, die eher den „in eingeschränkten Gewerbegebieten vorzufindenden Betrieben“ entsprechen, erklärt die Stadtverwaltung. Mit dem Aufstellungsbeschluss, den der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig gefasst hat, kann die Stadtverwaltung jetzt eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans auf den Weg bringen. Wie die Stadt betont, könnten dadurch „Immissions- und Nutzungskonflikten außerhalb wie innerhalb des Geltungsbereiches“ entgegengewirkt werden. Mit der Änderung des Bebauungsplans strebt die Stadt zudem an, dass im Sinne einer besseren Flächennutzung im Gebiet „Dieselstraße II“ künftig höher gebaut werden kann.

Ein Blick auf das geplante Baugebiet Bruhweg II Foto: Simon Granville

Ob es ein gewünschter Nebeneffekt oder sogar Anlass der Bebauungsplanänderung ist, bleibt unklar, aber Tatsache ist: Das künftige als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ definierte Plangebiet schließt aus, dass in einem auf dem Areal befindlichen Hotel eine Spielhalle untergebracht werden kann. Hierfür liege eine „informelle Anfrage“ vor, teilt die Gerlinger Stadtverwaltung mit. Auf Basis des aktuellen Bebauungsplans wäre das möglich, weshalb der Gemeinderat mit dem Änderungsbeschluss zugleich eine Veränderungssperre erlassen hat. Sie soll verhindern, dass sich bis zum Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans am Status quo im Plangebiet etwas ändert.

Wohnen soll im Gewerbegebiet nicht mehr möglich sein

Eine neue Spielhalle in dem Gebiet würde sich auch mit der zukünftigen Wohnsiedlung „Bruhweg II“ nicht vertragen. Dort sollen neben Wohnungen auch Kindertagesstätten entstehen, zu denen Spielhallenbetriebe mindestens 500 Meter Abstand halten müssen – oder umgekehrt.

Ausschließen wird der künftige Bebauungsplan auch, dass in dem Gewerbegebiet, wie es aktuell der Fall ist, gewohnt wird. „Damit sollen Nutzungskonflikte unterbunden werden“. erklärt die Stadt. Sie könnten dadurch entstehen, dass der Wohnnutzung gegenüber der Gewerbenutzung eine höhere Schutzwürdigkeit eingeräumt werde. Mit anderen Worten: Die Wohnungen sollen der Weiterentwicklung des Gewerbegebiets nicht im Weg stehen. Aktuell befinden sich auf dem Areal elf genehmigte Wohneinheiten, darunter zwei Betriebsleiterwohnungen. Bis zum Abriss oder einer Nutzungsänderung sollen sie Bestandsschutz genießen.