Die Fronten sind verhärtet, nachdem die Tierrechtsorganisation Peta auf einem Geflügelhof tote Hühner entdeckt hat. Die Behauptung, Peta hätte die Kadaver in den Stall gebracht, will der Landwirt dennoch nicht wiederholen.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Gerlingen - Der Termin vor dem Landgericht Stuttgart am Donnerstag ist kurzfristig abgesagt worden. Der Gerlinger Landwirt Dieter Müller wird nicht mehr behaupten, die Tierrechtsorganisation Peta hätte ihm tote Hühner in den Stall gelegt. Bis vor Kurzem hatte es noch so ausgesehen, als wolle Müller die von Peta geforderte strafbewehrte Unterlassung nicht unterschreiben. Schon im Januar hatten sich die Parteien vor Gericht treffen wollen. Müllers Anwalt bat damals um Verlegung.

 

Am Dienstag nun ist bei Peta ein Schreiben von Müllers Leonberger Rechtsanwalt Günter Göppl eingetroffen. Es enthält nur einen knappen Satz: „In dem Rechtsstreit Peta Deutschland gegen Müller teilen wir mit, dass der Anspruch anerkannt wird.“

Zu dem Streit war es gekommen, weil Müller in einem SWR-Interview die Behauptung aufgestellt hatte, Peta habe tote Tiere auf seinem Hühnerhof abgelegt. Wörtlich hatte er gesagt: „Aber es sind gestellte Bilder – die Kadaver sind in den Stall eingebracht worden.“ Wiederholt Müller seine Aussage, muss er an Peta eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Euro zahlen.

Für Peta heißt das, die Tiere sind im Stall verendet

Bei der Tierrechtsorganisation Peta verbucht man die jetzt geleistete Unterschrift als Erfolg. Im Umkehrschluss heißt das für Edmund Haferbeck aus der Peta-Rechtsabteilung, dass die Tiere im Stall verendet sind. „Herr Müller gibt damit zu, dass er gelogen hat“, sagt Haferbeck. Peta werde es darauf beruhen lassen und keinen Widerruf fordern. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat jedoch eine Anzeige Petas vom Januar 2016 an das Landratsamt Ludwigsburg weitergeleitet. Darin geht es um den Verdacht, der Landwirt habe gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz verstoßen.

Konkret heißt das: Peta glaubt Beweise zu haben, dass der Gerlinger Landwirt Tierkadaver nicht ordnungsgemäß entsorgt. Statt über die reguläre Tierkörperbeseitigung vergrabe Müller die verendeten Tiere auf freiem Feld. Peta kann das nach eigenen Aussagen mit Fotos dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige, da es das Vergehen als Ordnungswidrigkeit einstuft, inzwischen an das Landratsamt Ludwigsburg weitergeleitet. Müllers Anwalt Günter Göppl will zu diesen neuerlichen Vorwürfen auf Anfrage nichts sagen.

Tierschutzgsetz schreibt regelmäßige Kontrolle vor

Die Stuttgarter Zeitung hatte im November von alarmierenden Zuständen auf dem Geflügelhof von Dieter Müller berichtet und sich dabei unter anderem auch auf die Recherchen von Peta bezogen. Etwa 60 tote Hühner fanden die Tierschützer bei mehreren nächtlichen Besuchen in den Hühnerställen Müllers. Insgesamt hielt er zu diesem Zeitpunkt nach seiner und der Auskunft des Kreisveterinäramtes Ludwigsburg etwa 4000 Tiere.

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Landwirte ihre Ställe regelmäßig auf tote Tiere kontrollieren und diese entfernen. Die verendeten Hennen in Müllers Stall waren jedoch zum Teil schon verwest, was auf den Bilder zu sehen war. Sie müssen demnach länger im Stall gelegen haben.

Die Berichterstattung hatte für erhebliche Verunsicherung bei den Kunden von Müllers Gerlinger Hofladen geführt, wo er die Eier mit der Kennziffer 2 aus Bodenhaltung unter anderem vertreibt. Um die Gemüter zu beruhigen, hatte der Landwirt daraufhin noch im November zu einem Tag der offenen Tür auf seinen Hof geladen.