Der Co-Pilot, der im März eine Germanwings-Maschine in den französischen Alpen zum Absturz brachte, hatte Angst, zu erblinden – und suchte vor seiner Tat offenbar nach Wegen, alleine aus dem Leben zu scheiden.

Paris - Die französische Justiz weitet ihre Ermittlungen zum Absturz des Germanwings-Airbus mit 150 Toten aus. Drei Untersuchungsrichter würden im südfranzösischen Marseille die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung übernehmen.

 

Inzwischen haben die Ermittler in Marseille neue Hinweise auf mögliche Motive des Unglückspiloten. Andreas Lubitz habe Probleme mit seinen Augen gehabt und gefürchtet, er könnte erblinden, sagte der zuständige Staatsanwalt Brice Robin am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Jedenfalls war er fluguntauglich: Andreas Lubitz sei niedergeschlagen, instabil und psychisch krank gewesen, sagte Staatsanwalt Brice Robin am Donnerstag in Paris. „Er war nicht mehr in der Lage, ein Flugzeug zu fliegen“, sagte Robin.

Nach Angaben von Ermittlern ließ Copilot Lubitz das Flugzeug auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich abstürzen, nachdem er den Kapitän aus dem Cockpit ausgesperrt hatte. Deutsche Behörden hatten mitgeteilt, dass Lubitz in der Woche vor dem Absturz im Internet Selbstmordmethoden und die Sicherheit von Cockpittüren recherchiert hatte. Er habe im März im Netz nach Möglichkeiten gesucht, Zyankali, rezeptfreies Valium und tödliche Medikamenten-Cocktails zu beschaffen, berichteten die „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR am Donnerstag unter Berufung auf die Auswertung eines iPads durch die Ermittler.

Die Ermittlungen ergaben dem Bericht zufolge zudem, dass L., der 2009 nach einer Depression seine Fliegerausbildung wieder aufnahm, bis Ende 2014 offenbar nicht ernsthaft krank war. In den entsprechenden Patientenakten finde sich kein Hinweis auf eine Rückkehr der psychischen Erkrankung oder gar auf eine Tendenz zum Suizid. Erst im Dezember 2014 habe er offenkundig psychische Probleme bekommen.

Auch Lufthansa im Fokus

Der Präsident der Opfervereinigung Fenvac, Stéphane Gicquel, sagte, die richterliche Untersuchung solle „die Frage nach der fahrlässigen Tötung stellen und, ganz klar, nach Fehlern oder Versäumnissen bei der Feststellung des Gesundheitszustandes“ von Lubitz „durch die Fluggesellschaft Lufthansa“. Die Untersuchungsrichter müssten herausfinden, ob es „Fehler bei der medizinischen Betreuung“ des Ko-Piloten gegeben habe. Bisher hatte der Staatsanwalt wegen fahrlässiger Tötung in Marseille selbst ermittelt.

Der Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa war nach dem Unglück vorgehalten worden, den Copiloten womöglich nicht ausreichend medizinisch überprüft zu haben. So wurde die Frage gestellt, warum Lufthansa-Medizinern den Copiloten während seiner Ausbildung 2009 für flugtauglich erklärt hätten, obwohl bekannt gewesen sei, dass er weiterhin psychologisch behandelt werden müsse.

Die Luftfahrtbranche und die Bundesregierung begannen kurz nach dem Absturz in einer Arbeitsgruppe nach Verbesserungsmöglichkeiten bei der Sicherheit zu suchen. Zuletzt teilte Lufthansa im Mai mit, dass das Unternehmen über unangekündigte Medizinchecks für Piloten nachdenke.