Klagen gegen die rigiden Einschränkungen in der Corona-Krise beschäftigen bundesweit die Gerichte. Eine Einzelhandelskette erzielt in Bayern einen Erfolg gegen das Verkaufsverbot - aber vorerst ändert sich trotzdem nichts.

München - Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen das wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Ländern und der Ausnahmen für größere Geschäfte in anderen Branchen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München am Montag mit.

 

Unmittelbare Konsequenzen hat die Entscheidung aber dennoch nicht: Das Gericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage „ausnahmsweise“ nicht außer Kraft, wie es in der Mitteilung hieß. Stattdessen beschränkte sich der 20. Senat darauf, die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen.

Umfassendes Urteil steht noch aus

Kläger ist eine ungenannte Kaufhauskette mit Standorten in Bayern, Berlin und Hamburg. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun vorläufig über einen Antrag auf einstweilige Verfügung entschieden. Das Urteil steht aus. Ein Zeitpunkt dafür ist derzeit nicht absehbar.

Seit Montag dürfen in Bayern viele Geschäfte nach rund fünfwöchiger Pause wieder öffnen. Die Grenze von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt für die meisten Branchen, ausgenommen sind unter anderem Buchhandel, Fahrradläden und Autohäuser.

Bundesweit gibt es vor verschiedenen Gerichten eine ganze Reihe von Klagen unterschiedlicher Unternehmen, teilweise auch schon einander widersprechende Entscheidungen in der ersten Instanz.