Die Geschäftsführerin einer Spielhalle in Fellbach muss sich vor Gericht verantworten. Sie hat ohne Genehmigung einen Geldautomaten aufgestellt.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Fellbach/Waiblingen - Ein Geldautomat in der Spielhalle? Ist doch praktisch. Karte rein, Karte raus, und schon können die Kunden weiterspielen. So dachte zumindest die Geschäftsführerin einer Spielhalle in Fellbach. Doch weil Anastasia Vangelis (alle Namen geändert) nie eine Erlaubnis für den EC-Geldautomaten beantragt hat, muss sie sich jetzt vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verantworten.

 

Mehr als eine Millionen Euro stehen auf dem Spiel

Der Gesetzgeber sieht bei solch einem Verstoß einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor. Doch dem nicht genug. Auch die Betreiberfirma der Spielhalle ist beklagt. Sollte sie den Prozess verlieren, droht ihr, dass der Staat den gesamten Geldbetrag fordert, den die Spielhallenkunden an dem unrechtmäßig aufgestellten Automaten abgehoben haben – in diesem Fall sind das 1 138 000 Euro.

Der Geldautomat soll in den Jahren 2009 bis 2013 in der Spielhalle gestanden haben. Laut Staatsanwaltschaft wurde in dieser Zeit in 13 884 Fällen Geld ausgezahlt. Die 39-jährige Angeklagte wollte im Gerichtssaal weder Angaben zur Person noch zur Sache machen.

Im Zeugenstand schilderte der Polizeibeamte Gunter Maier wie Anastasia Vangelis bei der Vernehmung am 30. April 2015 aussagte, dass sie den EC-Automaten regelmäßig mit Geld bestückt hätte. Die Angeklagte hätte damals die Frage verneint, ob ihr bewusst gewesen wäre, dass sie für die Bargeldauszahlungen eine erforderliche behördliche Erlaubnis braucht. „Sie wusste nicht, dass die Aufstellung des Geldautomaten mit Auflagen verbunden ist“, sagte Gunter Maier.

Der Geldautomat wird angeblich nur noch als Tresor benutzt

Ebenso wurde der Polizeibeamte Thomas Beyer als Zeuge vernommen. Er hatte im Juli 2013 bei einer Kontrolle in der Fellbacher Spielhalle „mehrere Verstöße“ festgestellt. Auch der Geldautomat sei ihm aufgefallen, da zu diesem Zeitpunkt bereits das neue Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg galt, welches die Aufstellung von Geldautomaten in Spielhallen verbietet. „Es hing ein Zettel mit der Aufschrift ‚Defekt’ an dem Gerät“, sagte Thomas Beyer. Nach Aussage einer Spielhallenmitarbeiterin sei er seit vielen Monaten außer Betrieb und würde jetzt nur noch als Tresor benutzt. „Im Geldautomaten habe ich aber Belege gefunden, die beweisen, dass das Gerät bis April 2013 in Betrieb war“, sagte der Polizeibeamte.

Anastasia Vangelis hatte bei der Vernehmung ausgesagt, dass der EC-Automat nach der Gesetzesänderung in der angeschlossenen Gaststätte aufgestellt worden sei. Das wollte der Polizist Thomas Beyer aber so nicht stehen lassen: „Wir hatten in dem besagten Zeitraum dort eine Kontrolle – da stand kein Geldautomat.“

Wie weit hätte sich seine Mandantin informieren müssen? Die Frage stellte der Verteidiger in den Raum. „In der Spielbank Stuttgart steht auch ein Geldautomat, und das ist abgesegnet von der Baden-Württembergischen Spielbanken GmbH & Co. KG, die auch dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft untersteht.“ Für den Staatsanwalt hatte diese Feststellung des Verteidigers keine Bedeutung: „Wenn andere etwas machen, ist das für diesen Prozess unerheblich.“ Die Gerichtsverhandlung wird fortgesetzt.