Neues Gesetz zur Selbstbestimmung Erster Sträfling wechselt Geschlecht – geht es jetzt ins Frauengefängnis?

, aktualisiert am 12.02.2025 - 13:13 Uhr
Die Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Gmünd ist das einzige reine Frauengefängnis in Baden-Württemberg. Foto: dpa/dpaweb

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können auch Häftlinge recht einfach ihr Geschlecht ändern. Doch automatisch verlegt werden sie deshalb noch nicht. Die Vollzugsbehörden schauen genau darauf, ob die neue Regelung missbraucht wird.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Das neue Selbstbestimmungsgesetz hat Auswirkungen auf den Strafvollzug in Baden-Württemberg. Wie das Justizministerium in Stuttgart bestätigt, habe im November ein erster Gefangener beim für ihn zuständigen Standesamt eine Änderung des Geschlechts erklärt. Auch ein neuer Vorname sei angemeldet worden. Nach dem neuen Gesetz sind keine Gutachten und Gerichtsentscheide für die Eintragung einer anderen Geschlechteridentität mehr nötig. Als erstes hatten „Südkurier“ und „Badische Neueste Nachrichten“ über den Fall berichtet.

 

Offen ist, was nun geschieht. Im Selbstbestimmungsgesetz, das im November in Kraft trat, ist keine Regelung für den Strafvollzug getroffen, auch weil dies Ländersache ist. Eine Einzelfallprüfung sei jetzt angezeigt, sagte der Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums, Aniello Ambrosio. Wo die Person künftig untergebracht werde, sei noch nicht entschieden. Die endgültige Bewertung obliege der Leitung der Justizvollzugsanstalt. Allerdings gebe es schon bisher Erfahrungen mit intergeschlechtlichen Personen im baden-württembergischen Strafvollzug. Unter der Beteiligung des psychologischen und des medizinischen Dienstes werde nach Lösungen gesucht.

Keine Paralleln zu weiterem Fall: Neonazi wechselte Geschlechtseintrag

In jedem Fall würden „die persönlichen Bedürfnisse und Befürchtungen der betroffenen Menschen ebenso berücksichtigt wie objektiv erkennbare Gefährdungssituationen“, sagte Ambrosio. Je nach Einzelfall könne eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder auch im Regelvollzug sinnvoll sein. Klar ist dabei: „Ein Sexualstraftäter kann sich nicht durch eine Geschlechtsänderung einen Platz im Frauengefängnis sichern“, sagte Ambrosio.

Einzelheiten zu dem aktuellen Fall gab Ambrosio unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person nicht bekannt. Der Fall unterscheide sich aber grundlegend von einem im Januar öffentlich gewordenen Fall aus Sachsen-Anhalt. Dort hatte eine bekannte Figur der Hallenser Neonazi-Szene ihren Geschlechtseintrag gewechselt und einen Frauennamen angenommen. Zuvor war sie noch unter ihrem alten Namen und als Mann zu zwei Haftstrafen wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Person weiter als Mann bezeichnet: Anwalt verschickt Abmahnungen

Die Person missbrauche das neue Gesetz und wolle nur provozieren, urteilte das Online-Magazin queer.de. Das Bekenntnis zur eigenen Intersexualität sei nicht glaubhaft, schließlich habe die Person queere Menschen früher als „Parasiten der Gesellschaft“ bezeichnet. Allerdings zeigt die Provokation durchaus die Problematik des noch von der Ampel-Regierung erarbeiteten Gesetzes auf. Medien, die über den Fall berichteten, dabei den alten Namen benutzten und die Person weiter als Mann bezeichneten, wurden teils mit Abmahnungen bedacht. Dies ermöglicht das Gesetz bei Verstößen gegen das sogenannte Offenbarungsverbot. Allerdings ist es bei bekannten Personen nicht verboten, auch den vorherigen Namen zu nennen.

In Baden-Württemberg will die Landesregierung derweil eine grundsätzliche Vorgehensweise für den Umgang mit Trans-Menschen im Strafvollzug schaffen und klare Kriterien aufstellen. Ähnliches hatten zuvor schon Berlin und Schleswig-Holstein getan. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich in der Anhörungsphase, sagte Ambrosio. Bisher gibt es im Land nur Gefängnisse für Männer und Frauen. Ob sich etwa ein extra Trans-Gefängnis lohnt, ist fraglich. Bei der Erhebung im Jahr 2022 fielen landesweit lediglich acht Insassen in diese Kategorie.

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