Der saarländische Verwaltungsgerichtshof hat Fotos aus einem Blitzer der Firma Jenoptik für nicht beweiskräftig genug gehalten. In Stuttgart stehen sieben Anlagen dieses Typs. Wie geht es weiter?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Temposünder im Saarland hoffen auf Straffreiheit. Denn das Verfassungsgericht des Bundeslandes hat die Messwerte eines bestimmten Blitzertyps für unzureichend erklärt. Auch in Stuttgart stehen Geräte des gleichen Typs: Sieben Exemplare des Traffistar 350 der Firma Jenoptik sind an den Straßen der Landeshauptstadt postiert. Jedoch könne man hier auf keine Amnestie hoffen, teilt ein Sprecher der Stadt mit. Trotzdem bekommen die sieben Geräte nun eine neue Software verpasst, um die im Saarland bemängelte Datenlücke zu stopfen.

 

Kritikpunkt: Das Gerät soll zu wenig Daten liefern

Im Saarland hatte ein Autofahrer geklagt, dass die Werte nicht korrekt seien, und in der dritten Instanz recht bekommen. Er war mit Tempo 57 an einer Stelle geblitzt worden, wo 30 Kilometer pro Stunde erlaubt waren. Das hätte ihn 100 Euro kosten sollen, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Der Autofahrer ging dagegen vor: Er wollte einen lückenlosen Beweis der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Sein Argument: Der Traffistar 350 von Jenoptik könne diesen nicht liefern, da er nur den Anfangs- und den Endpunkt der Überschreitung aufnehme. Die Zeit dazwischen nicht. Wenn nun also, so die Argumentation, ein Vogel oder Ähnliches durch das Bild fliege und vom Laser angemessen werde – in der Zeit zwischen Start und Ende der Messung –, sei das Ergebnis falsch. Der Autofahrer scheiterte am Amtsgericht und am Oberlandesgericht. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (VGH) schaltete mehrere Gutachter ein und kam zu der gleichen Auffassung wie der Autofahrer.

In Stuttgart sieht man das Urteil gelassen, lässt aber dennoch neue Software auf den Geräten installieren, die das gleiche Innenleben haben wie der strittige Blitzer im Saarland. „Sicher ist sicher“, sagt dazu der Pressesprecher Martin Thronberens. Man habe zwar weder Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten, noch habe das Urteil des VGH im Saarland Auswirkungen in anderen Bundesländern. „Aber wenn je mal doch noch an einem anderen Gericht so entschieden wird, dann haben wir das geklärt“, fügt der Sprecher hinzu. Mit der neuen Software solle der gesamte Messvorgang aufgezeichnet werden.

Die Standorte der Säulen, in denen der Traffistar eingebaut ist, sind je zwei an der Theodor-Heuss-Straße, die tags Tempo 50 und nachts Tempo 30 überwachen, und an der Bundesstraße 10 auf Höhe von Wangen und Hedelfingen. Weitere stehen an der Nürnberger Straße, an der Neuen Weinsteige und bei Zuffenhausen an der Bundesstraße 27 in Fahrtrichtung Stuttgart, verrät die Stadt. Beschwerden, vergleichbar mit jener des saarländischen Klägers, habe man in Stuttgart noch keine von geblitzten Autofahrern erhalten. Außerdem, so zitiert der Pressesprecher die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung, hätten schon mehrere Oberlandesgerichte die Frage genau entgegengesetzt entschieden – also die Messwerte vom Auslösezeitpunkt und vom Endpunkt der Messung als ausreichend eingestuft. Die Landespolizei setze das Gerät nicht ein, sagt ein Sprecher des Innenministeriums.

Landesweit würden acht Bußgeldstellen die Geräte verwenden, sagt eine Sprecherin des Verkehrsministeriums: Das seien die Landratsämter Ludwigsburg, Enzkreis, Rastatt und Ostalbkreis sowie die Städte Pforzheim, Calw, Ditzingen und Korntal-Münchingen.

Bei der betroffenen Firma Jenoptik hält man das Urteil für „nicht richtig“, teilte eine Sprecherin mit. Die Zulassung für das Messgerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) werde durch das Urteil nicht aufgehoben.