Die Musterverfahren von Kapitalanlegern – etwa in der Dieselaffäre – werden zu einem Wettlauf gegen die Zeit. Weil die Gesetzesgrundlage ausläuft, drohen sie 2020 zu platzen. Nun schlagen Richter und Klägeranwälte Alarm.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart dauerte fast fünf Stunden, blieb aber zunächst ohne Ergebnis. Ausführlich erörterte der 20. Zivilsenat unlängst mit den Anwälten der auf Schadenersatz klagenden Aktionäre, von Volkswagen und der Porsche SE, ob ein Musterverfahren wegen der Dieselaffäre auch in Stuttgart möglich wäre. Unter dem Vorsitz der OLG-Präsidentin hatte der Senat im Juli 2018 noch signalisiert, neben dem laufenden Musterverfahren gegen VW in Braunschweig sehe man keinen Raum für einen solchen Prozess um die Porsche SE in Stuttgart. In beiden Fällen gehe es schließlich um den gleichen Sachverhalt, die Abgasmanipulationen, und dazu sei nur ein Musterverfahren zulässig. Nun ging es unter neuer Leitung darum, ob es bei dieser Linie bleibt. Argumente und Gegenargumente wogten hin und her, Ende März will das Gericht seine Entscheidung verkünden.