Familienministerin Manuels Schwesig will Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen abbauen. Damit stößt sie auf großen Widerstand bei der Union und bei Arbeitgeberverbänden.

Berlin - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will die Lohnunterschiede von Männern und Frauen mit gesetzlichen Regelungen eindämmen. In einem Eckpunktepapier der Ministerin heißt es, die Bevölkerung sehe im bestehenden Ungleichgewicht zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten einen Skandal. Gerechtigkeit sei erst dann erreicht, wenn Frauen und Männer bei gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit denselben Stundenlohn erhielten. Um auf gleiche Entgelte hinzuwirken, seien gesetzliche Regeln notwendig.

 

Ministerin Schwesig beziffert die statistische Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen auf 22 Prozent. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass dieser Unterschied auch auf Rollenstereotype bei der Berufswahl zurückzuführen sei. Frauen arbeiten beispielsweise häufiger in Dienstleistungsberufen, die im Vergleich zu Jobs in der verarbeitenden Industrie schlechter bezahlt sind. Außerdem machen sich familienbedingte Unterbrechungen während der Berufstätigkeit sowie stärkere Teilzeitarbeit bemerkbar. Berücksichtigt man die Gründe, die nicht allein auf äußere Umstände zurückzuführen sind, beläuft sich die Gehaltslücke nach Angaben von Statistikern auf sieben bis acht Prozent. Schwesig begründet das Gesetz auch damit, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern dazu beitrage, den Fachkräftebedarf zu sichern. Der vorgesehene Gesetzentwurf wird zurzeit noch innerhalb der Regierung beraten. Er soll Ende 2016 in Kraft treten.

Schwesig beruft sich auf den Koalitionsvertrag

Die Familienministerin beruft sich auf den Koalitionsvertrag und will an mehreren Punkten ansetzen. Alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft und in Bundesbehörden sollen das Recht erhalten, vom Arbeitgeber die Kriterien zur Gehaltsfestsetzung zu erfahren. Die Unternehmen und Bundesbehörden müssen dann beispielsweise einer weiblichen Angestellten mitteilen, wie viel eine Gruppe von mindestens fünf männlichen Beschäftigten mit gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit im Schnitt verdient. Das geplante Gesetz ist geschlechtsneutral formuliert, sodass auch Männer diese Auskunft anfordern können. In der Praxis dürften davon aber vor allem Frauen Gebrauch machen. Nicht möglich soll es künftig sein, das Gehalt eines einzelnen Kollegen zu erfragen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Auskünfte innerhalb eines Monats zu erteilen. Wenn der Arbeitgeber nicht antwortet, soll sich die Beweislast umkehren.

Betriebe müssen Löhne auf Gleichheitsgebot überprüfen

Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen zudem verpflichtet werden, betriebliche Verfahren zur Entgeltgleichheit einzuführen. Die Betriebe müssen dann alle Löhne daraufhin überprüfen, ob sie dem Gleichheitsgebot entsprechen. Es soll eine Pflicht geben, darüber Berichte zu veröffentlichen, entweder im Lagebericht des Unternehmens oder im Internet. Die Überprüfung muss alle drei Jahre erfolgen. Bei tarifgebundenen Unternehmen sind es alle fünf Jahre. Weigert sich der Betrieb, das zu niedrige Gehalt anzuheben, kann sich der Mitarbeiter an den Betriebsrat wenden und klagen.

Die Gesetzespläne sind in der Koalition umstritten. Die Wirtschaftspolitiker der Union kündigten Widerstand an. Auch die Wirtschaftsverbände lehnen die Regelungen ab. Das Gesetz schaffe neue Bürokratie und gehe weit über den Koalitionsvertrag hinaus, erklärte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Gesamtmetall erklärte: „Die Vorschläge sind ein Misstrauensvotum gegen die Unternehmen und die Sozialpartner.“