Das Kabinett will den Steuerbetrug mit Ladenkassen eindämmen. Auf die Betriebe kommen Mehrkosten von 500 Millionen Euro zu.

Berlin - Handel, Gastronomie, Apotheken und Tankstellen müssen künftig mit unangemeldeten Besuchen von Kassenprüfern der Finanzämter rechnen. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett am Mittwoch beschließen wird. Damit will die Finanzverwaltung gegen Steuerbetrug mit Ladenkassen vorgehen. Das Gesetz schreibt vor, dass die elektronischen Ladenkassen so gesichert werden müssen, dass Manipulationen im Nachhinein erkannt werden können. Um das zu kontrollieren, ist die Einführung einer „Kassen-Nachschau“ geplant. Die Beamten der Finanzbehörden können in Zukunft unangemeldet die Betriebe aufsuchen und die Kassenführung prüfen. Diese Kontrollen sollen zusätzlich zu den bisher schon vorgesehenen Außenprüfungen in den Betrieben stattfinden.

 

Auch künftig bleibt die offene Kasse erlaubt

Auch künftig soll es nach Meinung der Regierung aber keine Pflicht geben, dass ein Betrieb eine Ladenkasse führen muss. Offene Ladenkassen bleiben erlaubt. Wenn ein Betrieb aber elektronische Kassensysteme einsetzt, müssen diese neuen Sicherheitsstandards genügen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass elektronische Kassen fälschungssicher sein müssen. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, Umsätze nachträglich zu entfernen. Bei Kontrollen stellten Finanzbeamte fest, dass Umsätze in Restaurants und im Handel zum Beispiel als „Zwischenbuchung“ oder „Trainingsbuchung“ deklariert wurden, um Steuern zu hinterziehen.

Damit dies nicht mehr möglich ist, müssen die elektronischen Kassen über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen. Die strengeren Regeln sind mit höheren Kosten für Handel und Gastronomie verbunden. Weil neue Kassen angeschafft und alte Systeme umgerüstet werden müssen, kämen einmalige Kosten von 470 Millionen Euro auf die Firmen zu. Durch die Wartung der Kassen entstünden jährliche Mehrkosten von 106 Millionen Euro.

Gesetzgeber plant lange Übergangsfrist

Trotz der Mehrkosten fällt die Kritik der Verbände verhalten aus. Ein Sprecher des Handelsverbands Deutschland (HDE) erklärte, es sei richtig, dass die Regierung gegen Steuerhinterziehung vorgeht. Für den Handel sei wichtig, dass sich die Unternehmen, die sich erst vor Kurzem neue Kassensysteme anschafften, nicht neu investieren müssten. Auf diesen Einwand reagierte der Gesetzgeber. Grundsätzlich sollen die neuen Regeln von 2020 an gelten. Betriebe mit neueren Systemen haben bis 2022 Zeit. Den Grünen im Bundestag geht der Entwurf nicht weit genug. Sie fordern die gesetzliche Pflicht, dass jeder Händler eine elektronische Kasse besitzen muss. Der Grünen-Wirtschaftspolitiker Thomas Gambke sagte dieser Zeitung: „Nach wie vor fehlt eine Pflicht zur Ausgabe eines Belegs.“ Bei jedem Kauf soll ein Bon ausgestellt werden. Ähnliche Forderungen kommen auch aus der SPD.