Die Bundesregierung bringt das Gesetz zur Tarifeinheit auf den Weg. Künftig bekommt die mitgliederstärkste Gewerkschaft besonders viel Macht.
Berlin - Seit vier Jahren ringt die Politik um eine Lösung. Das Bundesarbeitsgericht kippte im Jahr 2010 das Prinzip „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, das über Jahrzehnte hinweg in der Bundesrepublik gegolten hatte. Den Arbeitgebern und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) war schnell klar, dass es eine gesetzliche Klärung geben müsse. Die Bundesregierung will mit einem Gesetz die Tarifeinheit wiederherstellen. Der Einfluss der Spartengewerkschaften, die bestimmte Berufsgruppen vertreten, wird begrenzt. Das Vorhaben ist im Gewerkschaftslager, aber auch unter Juristen umstritten. Die Wirtschaft ist dagegen erleichtert, dass die Politik Planungssicherheit für die Unternehmen schafft. Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühsommer 2015 in Kraft treten.
Was soll erreicht werden?
Die Tätigkeiten von Gewerkschaften sind von der Verfassung geschützt. Deshalb muss der Gesetzgeber einen Eingriff gut begründen. Die Regierung will die Klippen umschiffen, indem sie das Gesetz darauf beschränkt, einen Mechanismus zur Konfliktlösung zu schaffen. „Das Streikrecht ist vom Gesetz nicht berührt“, sagt Arbeitsministerium Andrea Nahles (SPD). Das vorgesehene Gesetz soll nur die Fälle regeln, in denen unterschiedliche Tarifverträge in einem Betrieb konkurrieren. Damit zielt Nahles auf Spartengewerkschaften, die nicht selten Berufsgruppen in Schlüsselpositionen vertreten. Das gilt beispielsweise für die Gewerkschaft der Flughafenfeuerwehren, die mit Arbeitsniederlegungen den kompletten Flugbetrieb lahmlegen kann. Wenn sich Tarifverträge überschneiden, soll künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Gehört beispielsweise die Feuerwehr an einem Flughafen zum Betrieb der technischen Dienste, gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im Bereich der technischen Dienste die meisten Mitglieder hat. Da die meisten Arbeitnehmer nach wie vor in den großen DGB-Gewerkschaften organisiert sind, sinkt der Einfluss der Spartengewerkschaften.
Warum handelt Berlin?
Die Regierung begründet ihr Handeln damit, dass bei einer weiteren Zersplitterung der Tariflandschaft die Tarifautonomie gefährdet sei. „Die starke Sozialpartnerschaft in Deutschland hat die letzten Jahrzehnte geprägt“, sagte Nahles. Auch die Arbeitgeberverbände sind besorgt, dass das Vordringen der Spartengewerkschaften die Tarifautonomie aushöhlt: Wenn immer mehr Gewerkschaften für einzelne Berufsgruppen gegründet werden, komme es im Unternehmen häufiger zu Tarifauseinandersetzungen. Damit könne sich das Unternehmen nicht mehr darauf verlassen, mit Tarifverträgen die Arbeitsbedingungen für eine gewisse Dauer geregelt zu haben, heißt es in dem Entwurf. Gleichzeitig sinkt auch der Anreiz für Betriebe, sich einem Arbeitgeberverband anzuschließen. Gleich am Anfang der Gesetzesbegründung heißt es: „Die Kollision von Tarifverträgen konkurrierender Gewerkschaften beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie.“ Um die Tarifpartnerschaft zu erhalten, sei der Eingriff notwendig.
Werden Streiks verhindert?
Streiks wird es auch künftig geben. Die Regierung sagt, mit dem Gesetz werde der Druck zur Zusammenarbeit unter den Gewerkschaften zunehmen. „Es gibt hoffentlich mehr gütliche Einigungen und weniger Blockaden“, so die Arbeitsministerin. Da künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet werden soll, der die meisten Mitglieder im Betrieb hat, nähmen Nahles zufolge Kooperationen von Gewerkschaften zu. Schon heute arbeiten Gewerkschaften in vielen Branchen eng zusammen. Überträgt man das (vom Parlament noch nicht beschlossene) Gesetz auf die aktuellen Tarifstreitigkeiten bei Bahn und Lufthansa, ergibt sich ein unterschiedliches Szenario: Beim Flugpersonal haben sich die Gewerkschaften abgesprochen. In einer Gewerkschaft sind die Piloten, in einer anderen die Flugbegleiter organisiert. Anders sieht das bei der Bahn aus: Dort strebt die Lokführergewerkschaft GDL an, neben den Lokführern auch Bahnmitarbeiter aus anderen Sparten zu vertreten. In diesem Fall könne es zu konkurrierenden Tarifverträgen kommen, es gilt dann der gesetzliche Mechanismus.
Werden kleinere Gewerkschaften schlechter gestellt?
Um Nachteile für die Spartengewerkschaften zu verhindern, enthält das Gesetz Regelungen, dass Spartengewerkschaften nicht schlechter gestellt werden dürfen. Das gilt etwa für die so genannte Nachzeichnungspflicht: Die kleineren Gewerkschaften sollen das Recht erhalten, dass deren Mitglieder auch von den Vorteilen profitieren, welche die größeren Gewerkschaften ausgehandelt haben. Davon sind etablierte Gewerkschaften wie die IG Metall nicht begeistert.
Sind Klagen zu erwarten?
Der Deutsche Beamtenbund, der Marburger Bund, der die Ärzte vertritt, und andere Gewerkschaften kündigten bereits an, dass sie das geplante Gesetz für verfassungswidrig halten und deshalb klagen wollen. Sie argumentieren, dass für einen Teil der Gewerkschaften das grundgesetzlich garantierte Streikrecht ausgehebelt wird. Die Regierung prüfte lange, ob das geplante Gesetz verfassungskonform ist. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält Zweifel, ob die Regelungen in Karlsruhe Bestand haben, für unbegründet. Eine Reihe von Rechtsgelehrten ist aber der Ansicht, dass das Gesetz kleinere Gewerkschaften diskriminiert. Die Kritiker sagen, die Unternehmen könnten mit dem Gesetz die Betriebe so zuschneiden, dass Spartengewerkschaften den Kürzeren ziehen.