Das Verfassungsgericht hat drei Eilanträge gegen das Gesetz zur Tarifeinheit abgelehnt. Dennoch dürfen die Gegner des Gesetzes auf einen Erfolg hoffen, meint der StZ-Autor Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Karlsruhe - Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) als politisch Verantwortliche, die Wirtschaftsverbände und alle weiteren Befürworter der Tarifeinheit im Betrieb sollten sich besser nicht zu früh freuen: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht drei Eilanträge gegen das neue Gesetz zurückgewiesen, doch anders als sonst oft üblich ist damit nicht zugleich die Richtung für das weitere Verfahren vorgegeben. Karlsruhe hat lediglich keine Eilbedürftigkeit im Anliegen der Spartengewerkschaften gesehen – keine Gefahr im Verzug. Dass ihre Einwände prinzipiell ihre Berechtigung haben, wird hingegen sehr wohl bestätigt.

 

Dass die auch in der juristischen Fachwelt mit hoher Intensität und Niveau geführte Debatte die Verfassungsrichter nicht unberührt lässt, mag man verstehen. Speziell unter Arbeitsrechtlern herrscht die Meinung vor, dass die große Koalition mit ihrem Gesetz scheitern wird. Somit finden sich im Beschluss des ersten Senats, der ja auch im Hauptsacheverfahren zu entscheiden hat, diverse Andeutungen, dass er das Gesetz in seiner jetzigen Form bis Ende kommenden Jahres als verfassungswidrig einstufen könnte. Insofern sind die Chancen der Gegner trotz des negativen Bescheids nicht kleiner geworden.

Keine angreifbaren Fakten schaffen

So gesehen tun auch Unternehmen gut daran, die Machtverhältnisse vor Ort nicht gleich dergestalt zu beeinflussen, dass kleinere Gewerkschaften im Betrieb mit Hinweis auf das Tarifeinheitsgesetz völlig entmachtet werden. Dies wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen, die das Streikrecht massiv beeinträchtigt sehen. Außerdem könnten diese Unternehmen später gezwungen sein, die dahingehend veränderte Tarifstruktur wieder rückgängig zu machen. Ein gutes Jahr bis zur Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, das erscheint in einem seit 2010 schwelenden Konflikt zumutbar. Es stimmt, dass in diesem Jahr sehr oft gestreikt wurde, gerade im Verkehrsbereich – eine Steigerung für 2016 zeichnet sich aber ohnehin nicht ab.