Die Bundesregierung will sogenannte Konversionstherapien für Homosexuelle verbieten. Wer dagegen verstößt, soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Bußgeldern bis 30.000 Euro bestraft werden.

Berlin - Sogenannte Konversionstherapien für Homosexuelle sollen weitgehend verboten werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden.

 

Spahn erklärte, Homosexualität sei keine Krankheit. Schon die Bezeichnung „Therapie“ sei daher irreführend. Sogenannte Konversionstherapien führten oft zu schwerem körperlichen und seelischen Leid: „Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund“, sagte Spahn.

Behandlungen an Minderjährigen sollen verboten werden

Künftig sollen Konversionsbehandlungen an Minderjährigen grundsätzlich verboten werden. Verboten werden auch Konversionstherapien an Erwachsenen, deren Einwilligung auf Zwang, Drohungen oder Täuschung beruht, also beispielsweise, weil der Behandler sie nicht über die Schädlichkeit der Therapie aufklärt.

Weiter werden die öffentliche Werbung für die Behandlungen verboten sowie für Minderjährige auch das nichtöffentliche Vermitteln oder Werben für eine solche angebliche Therapie. Bestraft werden können nicht nur Personen, die solche Therapien vornehmen, sondern alle, die sie anbieten, und auch Eltern, wenn sie ihre Fürsorgepflichten verletzen.

Für seelsorgerische oder psychotherapeutische Gespräche gilt das Verbot nur dann, wenn das Gespräch missbraucht wird, um zielgerichtet Einfluss zu nehmen auf die sexuelle Orientierung des Klienten oder seine selbstempfundene geschlechtliche Identität. Das Gesetz muss nun im Bundestag beraten werden. Spahn zufolge soll es Mitte 2020 in Kraft treten.