Geht es nach dem Willen der AfD im Landtag, dann sollen Wähler künftig den Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen, um an die Urnen zu können.

Stuttgart - Baden-Württembergs Bürger sollen nur noch dann wählen dürfen, wenn sie einen Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen. Nur so sei sicherzustellen, dass allein deutsche Staatsangehörige bei Landtags- und Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, heißt es in einem Gesetzentwurf, den AfD-Fraktionsvize Emil Sänze und die Abgeordnete Christina Baum am Montag in Stuttgart vorstellten. Der gelbe Staatsangehörigkeitsausweis, den Städte und Kreise ausstellen, ist erforderlich, wenn Deutsche im Ausland Kinder adoptieren oder Nachlasssachen regeln wollen. Auch angehende Beamte müssen ihn unter Umständen vorlegen. In Kreisen der sogenannten Reichsbürger, die die Bundesrepublik nicht anerkennen, sind die Dokumente dagegen als Passersatz beliebt.

 

In dem Entwurf, der das kommunale Wahlrecht von EU-Bürgern nicht infrage stellt, beruft sich die AfD auf eine Kleine Anfrage zum Staatsangehörigkeitsausweis, die der Grünen-Abgeordnete Daniel Lede Abal 2017 an das Innenministerium richtete. Das Haus von Thomas Strobl (CDU) antwortete unter anderem, Reisepass und Personalausweis seien kein Nachweis für die Staatsangehörigkeit. Sie begründeten „nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

Auf eine daran anknüpfende Kleine Anfrage der AfD antwortete das Ministerium im Juni, die Staatsangehörigkeit werde im Melderegister erfasst, auf dessen Basis die Wählerverzeichnisse erstellt würden. Das Wahlrecht sehe eine Vorlage des Staatsbürgerausweises nicht vor.