Die CSU-Landesgruppe will den bisherigen Entwurf der Regierung zur umstrittenen Erbschaftssteuer nicht unterzeichnen. Denn für Unternehmen geht es darin um viel Geld.

Berlin - Nach monatelangem Ringen um die Reform der Erbschaftsteuer will die große Koalition in dieser Woche einen Ausweg aus dem verfahrenen Streit finden: Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Schneider (SPD) und Ralph Brinkhaus (CDU) streben in den nächsten Tagen eine Einigung an, hieß es in der Koalition. Der Zeitdruck ist groß, da das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt hat, bis zu der ein neues Gesetz verabschiedet werden muss.

 

Allerdings bestehen in der Koalition noch erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der CDU-Finanzpolitiker Christian von Stetten, der Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand ist, sagte, er werde keinem Gesetz zustimmen, das Familienunternehmen aus dem Land treibe. „Ich rechne nicht damit, dass in den nächsten Wochen ein Gesetz verabschiedet wird“, sagte von Stetten der Stuttgarter Zeitung. Dafür seien noch zu viele Fragen ungeklärt. Auch die CSU-Landesgruppe machte deutlich, dass sie auf Verbesserungen besteht.

Fiskus greift stärker zu bei hohen Bewertungen

In einem Papier der CSU-Landesgruppe werden neun Forderungen aufgelistet, die noch berücksichtigt werden sollen. Dazu gehört eine Änderung des Bewertungsrechts. Auch die CDU will in diesem Punkt Vergünstigungen im Sinne der Unternehmen erreichen. Bisher sieht der Gesetzentwurf beim Bewertungsrecht keine Änderung vor. Die Wirtschaftsverbände argumentieren jedoch, dass die geltenden Bewertungsregeln wegen der extremen Niedrigzinsphase zu überzogenen Unternehmenswerten führen. Nach dem geltenden Ertragswertverfahren werden Unternehmen mit dem 18-fachen ihres Nettogewinns bewertet. Der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach sagte, das sei vollkommen unrealistisch. Er sprach sich dafür aus, bei der Bewertung den zwölffachen Jahresgewinn zu Grunde zu legen. Dazu müsse das Bewertungsrecht geändert werden. Auf diese Weise könne eine Überbewertung der Unternehmen verhindert werden. Eine hohe Unternehmensbewertung führt dazu, dass der Fiskus stärker zugreift.

Die SPD lehnte es bisher ab, das Bewertungsrecht zu verändern. Die Sozialdemokraten befürchten, dass mit weiteren Nachbesserungen der Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verwässert wird.

Investitionen sollen Erbschaftssteuer günstiger machen

Eine Einigung in der Koalition ist auch deshalb schwierig, weil die CSU eine Vielzahl von Punkten geändert haben will. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Bedürfnisprüfung für große Familienunternehmen soll nach Meinung der CSU bei einem Schwellenwert von 52 Millionen Euro ansetzen. Schäuble hat einen Wert von 26 Millionen Euro vorgeschlagen. Außerdem will die CSU-Landesgruppe erreichen, dass der Schwellenwert als Freibetrag ausgestaltet wird.

Dies würde bedeuten, dass für Erben großer Familienunternehmen das Betriebsvermögen bis zur Höhe des Schwellenwerts in jedem Fall steuerlich begünstigt wird. Laut Schäubles Gesetzentwurf ist aber vorgesehen, dass das Betriebsvermögen nur bis zur Höhe der Freigrenze steuerfrei bleiben kann. Beträgt der unternehmerische Wert 26 Millionen Euro und mehr, muss das gesamte Betriebsvermögen versteuert werden.

Die CSU fordert außerdem eine Investitionsklausel. Damit soll verhindert werden, dass geplante Investitionen wegen des plötzlichen Todesfalls eines Eigentümers gefährdet werden. Nach den Vorstellungen der CSU soll es möglich sein, dass Investitionsvorhaben zu einer Begünstigung bei der Erbschaftsteuer führen können. Die CSU schlägt vor, dass von dieser Regelung zwei bis vier Jahren nach dem Erbfall Gebrauch gemacht werden kann.

Wichtig ist dem CSU-Finanzpolitiker Michelbach auch, dass die Bagatellklausel für Kleinunternehmer ausgeweitet wird. Schäubles Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen bis zu drei Mitarbeitern von der Pflicht befreit werden, für den Erlass der Erbschaftsteuer die Lohnsumme nachzuweisen. Die CSU will diese Grenze auf fünf Mitarbeiter erhöhen. Maßstab sollten nach Meinung der CSU die Vollzeitbeschäftigten sein. Saisonarbeitnehmer und Leiharbeiter dürften nicht berücksichtigt werden, sagte Michelbach. Für Betriebe mit Saisongeschäft dürften keinerlei Nachteile entstehen.