Gesetzesänderung Keine Strafen für Schwarzfahren?

Fahren ohne Fahrschein könnte bald straflos werden. Foto: dpa/Arne Dedert

Die Mehrheit der Justizminister will Schwarzfahren entkriminalisieren. Baden-Württemberg hält das für falsch. Wer hat die besseren Argumente?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Die Justizminister der Länder haben die Köpfe zusammengesteckt und einen Beschluss gefasst. In einem gemeinsamen Brief bitten sie nun ihren Kollegen im Bund, „die Aufhebung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrscheins wieder in den Blick“ zu nehmen. Im Klartext: Schwarzfahrer sollen künftig nicht mehr die Keule des Strafgesetzbuches befürchten müssen. Dass der zuständige Bundesminister Marco Buschmann (FDP) Sympathien für diesen Vorschlag hat, ist bekannt. Seine Kollegin im Land, Marion Gentges (CDU), hält dieses Vorpreschen für falsch – konnte sich aber mit ihren Argumenten nicht durchsetzen.

 

Vorangetrieben wird die Aktion in erster Linie von den Bundesländern Berlin und Bremen. Beim Schwarzfahren, so die dortigen Justizsenatoren, erwische es meistens die Falschen. Mittellose Menschen, die das Geld für den Fahrschein nicht hätten, und schließlich vor dem Kadi landen.

Ersatzhaft ist der falsche Weg

Wer kein Geld für den Fahrschein habe, der habe erst recht keines für die Strafe. Die Menschen müssen ersatzweise in Haft – und da gehörten sie nicht hin. Die beiden Stadtstaaten plädieren für ein völliges Ende der Kriminalisierung in diesem Bereich – doch da gab es Widerstand. Ihr Vorschlag, weder das Strafgesetzbuch zu bemühen noch eine Ordnungswidrigkeit zu verhängen, ging vielen Kollegen zu weit.

Im Brief an den Bund steht somit der Wunsch nach dem Ende der „Strafbarkeit“ – das lässt den Weg offen, Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Doch das hat einen gewaltigen Pferdefuß. Einen Prozess, der nach den Regeln des Strafgesetzbuches geführt wird, kann ein Gericht einstellen. Wird Widerspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit eingelegt, landet das Verfahren ebenfalls vor Gericht. Das hat aber in diesen Fällen weniger Spielraum.

Wer nicht bezahlen kann, der muss auch hier in Haft. Die heißt dann nicht Ersatz- sondern Erzwingungshaft – und hat für den Betroffenen einen entscheidenden Nachteil. Nach der Ersatzhaft ist die Schuld gesühnt. Nach der Erzwingungshaft bleibt die Rechnung bestehen. Gentges hätte gerne einen Kompromiss erarbeitet, wonach nur „hartnäckiges Schwarzfahren“ mit Strafe bedroht wäre. Eine Mehrheit dafür gab es aber nicht.

Noch streiten die Fachpolitiker über das richtige Vorgehen, bald wird das Thema die breite Öffentlichkeit erreichen. Eine Umfrage unter den Fraktionen im Stuttgarter Landtag zeigt, dass eine hitzige Debatte zu erwarten ist. Die AfD lehnt eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens strikt ab, die SPD sieht viele Gründe, „um Schwarzfahren als Straftatbestand zu streichen“. Die CDU plädiert für eine „umfassende Reform, die alle Unwägbarkeiten gegeneinander abwägt“ während die FDP vor einer „Verharmlosung der Leistungserschleichung“ warnt. Die Grünen sagen: Das richtige Instrument ist nicht das Strafgesetzbuch.

15 Millionen Euro Verlust

Dieser Ansicht tritt der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) machtvoll entgegen. Nach dessen Zahlen waren im vergangenen Jahr rund 2,6 Prozent der Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein unterwegs. Das bedeute für die VVS-Unternehmen einen Einnahmeverlust von rund 15 Millionen Euro. Allein das erhöhte Beförderungsentgelt schrecke nicht ab, ist der VVS sicher – und erhält Zuspruch von Marion Gentges. „Es ist zu befürchten, dass dann noch viel weniger Menschen für ihre Bahn- oder Busfahrt bezahlen würden. Da wird dann knallhart wirtschaftlich kalkuliert: Zwei Mal im Jahr beim Schwarzfahren erwischt zu werden, wäre immer noch bedeutend günstiger als eine Jahreskarte“, so die Ministerin gegenüber unserer Zeitung.

Der VVS verweist zudem noch auf einen anderen Aspekt: Juristische Grundlage für die Arbeit der Kontrolleure in Bus und Bahn ist das sogenannte „Jedermann-Festnahmerecht“. Das setzt allerdings eine strafbare Handlung voraus. Fiele die weg, dann könnten auch die Kontrollen nicht mehr durchgeführt werden. Mit absehbaren Folgen.

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