Das Bundeskabinett hat eine Neuerung im Gesetz beschlossen, die das Lachen, Weinen und Schreien von Kindern nicht mehr als ruhestörend bewertet.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)
Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Neuerung im Gesetz beschlossen, die das Lachen, Weinen und Schreien von Kindern in der Öffentlichkeit nicht mehr als ruhestörend bewertet. Somit hat die Politik - auch angesichts der dramatisch sinkenden Geburtenrate - ein altes Versäumnis korrigiert und der Realität Rechnung getragen. Geändert werden muss das Immissionsschutzgesetz oder auch Lärmschutzrecht. Damit wird sichergestellt, dass Geräusche, die von Kindergärten oder Spielplätzen ausgehen, "im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind", wie das Umweltministerium formuliert. Bei der Beurteilung des Kinderlärms dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte, wie sie für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht mehr herangezogen werden.

Damit setzt die Regierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und eine Forderung der Städte um. Denn zugleich soll das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Baunutzungsverordnung auf Vordermann bringen. Beabsichtigt ist, Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten zuzulassen. Anwohnerklagen werden damit eingeschränkt, und die Rechtssicherheit der Kommunen wird gestärkt.

"Kindergärten und Spielplätze gehören nicht in Randbereiche"


Am Mittwoch begrüßte auch die Senioren-Union die Neuerung, nachdem der zweite Vorsitzende Leonhard Kuckart Kindergeschrei neulich noch als "Dauerpegel von 90 Dezibel" und "unzumutbare Lärmbelästigung" bezeichnet hatte. "Wir wollen weder Kinder- noch Altenghettos", sagte nun der Vorsitzende Otto Wulff . "Kindergärten, Kitas und Spielplätze gehören nicht in Randbereiche - ebenso wenig wie Alten- und Pflegeheime oder Senioren-Residenzen."