Auch laute Geräusche von Spielplätzen und Kindergärten müsssen Anwohner künftig dulden. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen.

Berlin - Anwohner müssen Kinderlärm in reinen Wohngebieten dulden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Es legt fest, dass auch laute Geräusche von Spielplätzen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen in Wohngebieten kein Grund für Nachbarschaftsklagen mehr sein können. Bundesumweltminister Norbert Röttgen verteidigte die nicht unumstrittene Entscheidung. Wer Kinder wolle, müsse Kinderlärm respektieren, auch in der Mitte von Städten und Gemeinden. Der CDU-Politiker sagte, die Änderung der Gesetzeslage sei nötig, weil die jetzigen Bestimmungen keinen Unterschied machten zwischen dem Lärm von Presslufthämmern und von Kindern.

Die Änderung will vor allem Kommunen, Betreibern von Kindertagesstätten und betroffenen Eltern mehr Rechtssicherheit verschaffen. "Eine in Teilen kinderentwöhnte oder gar kinderfeindliche Gesellschaft steht dem Anspruch, ein kindgerechtes und familienfreundliches Deutschland zu schaffen, entgegen", heißt es seitens der Bundesregierung, die dazu auch auf den Nationalen Aktionsplan "Für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010" verweist, der 2005 auf den Weg gebracht wurde. Für Schlagzeilen hatte kürzlich hatte der Chef der nordrhein-westfälischen Senioren-Union, Leonhard Kuckart, mit einem Vorstoß gegen Kinderlärm in Wohngebieten gesorgt.

Die Union hatte bereits in ihrem Programm zur Bundestagswahl die gesetzliche Klarstellung versprochen. Auch im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und FDP, Kinderlärm dürfe keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Außerdem soll noch das Bauplanungsrecht entsprechend novelliert werden. Zuständig dafür ist Bauminister Peter Ramsauer (CSU).