Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, nach dem die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausgeweitet werden soll. Es soll sich dabei aber nicht um eine Reaktion auf den Anschlag in Berlin handeln.

Berlin - Die Bundesregierung will die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausweiten. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere. Er ist keine Reaktion auf den Anschlag in Berlin, sondern die Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der inneren Sicherheit, das de Maiziere schon im Sommer vorgelegt hatte.

 

Demnach soll es dabei bleiben, dass die Entscheidung etwa des Betreibers eines Einkaufszentrums über den Einsatz von Videotechnik durch die Datenschutzbehörden der Länder überprüft wird. Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass künftig die Datenschutzbeauftragten Sicherheitsbelange in ihrer Abwägung stärker berücksichtigen müssen. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit soll bei der Videoüberwachung unter anderem in Einkaufszentren, Sportstätten, auf Parkplätzen sowie in Bussen und Bahnen als besonders wichtiges Interesse gelten.

Eine weitere Gesetzesnovelle gibt der Bundespolizei neue Befugnisse zum Einsatz automatischer Systeme zum Lesen von Autokennzeichen, zum Einsatz sogenannter Bodycams sowie zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in den Einsatzleitstellen. Zudem verabschiedete das Kabinett ein Gesetz, wonach Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Ausnahmen sollen nur aus dienstlichen und gesundheitlichen Gründen möglich sein. Die Regelung ist eine Reaktion auf die Debatte über Vollverschleierung.