Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Letztere dürften davon kaum begeistert sein.

Berlin - Arbeitnehmer und Rentner sollen ab Beginn des nächsten Jahres weniger für ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte am Freitag einen Gesetzentwurf vor, der die Rückkehr zur Beitragsparität zum Jahreswechsel und somit eine Entlastung von 6,9 Milliarden Euro für die Versicherten vorsieht.

 

Der bislang alleine von den Versicherten zu entrichtende Zusatzbeitrag soll demnach künftig wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen werden. „Das ist ein klares Signal der Entlastung“, sagte Spahn. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat nach den Plänen des Ministers 15 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Der Wirtschaft entstehen durch die Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung laut Gesetzesentwurf Mehrkosten von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich.

Derzeit liegt der Zusatzbeitrag durchschnittlich bei 1,0 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt durch das Vorhaben des Gesundheitsministers unverändert. Das Gesetz zur Entlastung der Versicherten sieht zudem Erleichterungen für rund 600.000 Kleinselbstständige vor. Diese könnten derzeit oft ihren Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zahlen, sagte Spahn. Daher will der Gesundheitsminister den Betrag auf 171 Euro monatlich halbieren.

Krankenkassen sollen Reserven abschmelzen

Dieses Vorhaben summiert sich auf eine Entlastung von insgesamt 0,8 Milliarden Euro. Sein Gesetzesvorhaben löse damit „eine soziale Frage“ für kleine Selbstständige, zeigte sich der Gesundheitsminister überzeugt. Schließlich will Spahn die Beitragszahler entlasten, indem er die Krankenkassen zwingt, hohe Finanzrücklagen abzubauen. „Wir wollen, dass Krankenkassen Rücklagen haben für schlechtere Zeiten, für Unwägbarkeiten, aber sie sollen nicht übermäßig Geld horten“, erklärte der Minister. „Denn es ist das Geld der Beitragszahler und das sollen sie eben auch durch entsprechende Beitragssenkungen zurückbekommen.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Finanzreserven einer Krankenkasse künftig nicht höher sein dürfen als eine Monatsausgabe. Kassen mit höheren Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Überschüssige Einnahmen müssen die Kassen den Plänen des Gesundheitsministers zufolge über einen Zeitraum von drei Jahren abbauen. Kommen sie dieser Vorgabe nicht nach, müssen die Beträge an den Gesundheitsfonds abgeführt werden. Der Gesundheitsfonds sammelt alle Beitragsgelder der Kassen und den Bundeszuschuss ein und weist den einzelnen Kassen dann Gelder anhand bestimmter Kriterien zu.

Heftige Reaktionen der Krankenkassen zu erwarten

Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen lagen 2017 bei 19,2 Milliarden Euro. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hatten Ende des vergangenen Jahres von den 112 Krankenkassen 68 Kassen mit mehr als 35 Millionen Versicherten Finanzreserven, die höher als eine Monatsausgabe waren. Durch den teilweisen Abbau der Überschüsse könnten die Versicherten dem Gesetzesentwurf zufolge in den kommenden drei Jahren jährlich um rund 0,6 Milliarden Euro entlastet werden. Die Gesamtentlastung beziffert das Gesetz auf jährlich etwa 8,3 Milliarden Euro.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die regierungsinterne Ressortabstimmung. Auf Spahn dürften neben Diskussionen mit dem Koalitionspartner SPD heftige Reaktionen der Krankenkassen zukommen. Der Gesundheitsminister hofft auf eine Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag nach der Sommerpause. Das Gesetz ist das erste von drei Vorhaben, die Spahn besonders wichtig sind. In den kommenden Wochen will er auch noch ein Sofortprogramm Pflege sowie eine Initiative für kürzere Wartezeiten auf Arzttermine auf den Weg bringen.