Gesetzliche Lohnuntergrenze Mindestlohn: 15 Euro sind nun das Maß der Dinge

Für das gesamte Jahr 2024 gilt ein Bruttolohn von 12,41 Euro pro Stunde als gesetzliche Untergrenze. Foto: dpa/Jan Woitas

Es darf auch ein bisschen mehr sein: Die Gewerkschaften – allen voran Verdi – markieren einen deutlich höheren Richtwert für die gesetzliche Lohnuntergrenze. Die 14 Euro sind jedenfalls schon wieder überholt.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Gewerkschaften haben den Tag der Arbeit aus eigener Perspektive gut genutzt, um ihre Themen nach vorne zu schieben – auch den gesetzlichen Mindestlohn, für den eine neue Zielgröße vorgegeben wurde. Nun gelten 15 Euro pro Stunde statt bisher 14 Euro als Messlatte. Aufgelegt wird sie von Frank Werneke, dem Chef der Gewerkschaft Verdi, die sich für den Niedriglohnbereich vorrangig zuständig sieht.

 

Die Mindestlohnkommission hatte sich im Juni vorigen Jahres, orientiert an der allgemeinen Tarifentwicklung, auf 12,41 Euro für Anfang 2024 und 12,82 Euro für den 1. Januar 2025 festgelegt. Dass die Gewerkschaftsvertreter dabei überstimmt wurden, nagt noch immer am Selbstbewusstsein der Spitzenfunktionäre. Die 15 Euro sollen sie wieder in die Offensive bringen.

„Gerade für Baden-Württemberg ist das Niveau viel zu niedrig“

Im Gewerkschaftsbund abgestimmt ist der neue Wert aber noch nicht – zumindest gibt es keine DGB-Beschlüsse dazu. Entsprechend vorsichtig äußert sich der DGB-Landesvorsitzende Kai Burmeister: „Die Zeit von Niedriglöhnen muss vorbei sein, sodass der Mindestlohn sehr deutlich steigen muss“, sagt er. Da seien „14 Euro plus“ das Maß der Dinge. „Gerade für Baden-Württemberg als Land der guten Löhne kann ich sagen, dass wir da mit dem jetzigen Niveau viel zu niedrig unterwegs sind.“ So träge, wie der Mindestlohn bisher angehoben wird, werde man stets unter der Grenze bleiben, die Beschäftigte vor Armut schützt.

Burmeister will sich aber an keinem Überbietungswettlauf beteiligen und auch keine Zahl in den Raum stellen, die sich am Ende doch nicht realisieren lässt. Vielmehr müsse man überlegen, wie man den erhofften Anstieg im bestehenden Mechanismus durchsetzt, sagt er. Denn die Mindestlohnkommission sollte aus seiner Sicht prinzipiell weiterarbeiten, auch wenn das Vertrauen in sie speziell von der Vorsitzenden des Gremiums „untergraben“ worden sei.

Laut dem Bundesarbeitsministerium sind 8,4 Millionen Menschen zu Stundenlöhnen unter 14 Euro beschäftigt, allein 7,1 Millionen in den westdeutschen Ländern. Tangiert sind vor allem der Handel, das Gastgewerbe und andere Dienstleistungsbranchen.

Ein weiteres Kernargument liefert den Gewerkschaften die EU-Mindestlohnrichtlinie – noch bis Mitte November ist Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Sie nennt als Referenzgrößen mindestens 60 Prozent vom Medianlohn im jeweiligen Land oder 50 Prozent vom Durchschnittslohn. Laut den Wissenschaftlern der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung liegt der Mindestlohn hierzulande wegen der geringfügigen Anhebungen und des allgemeinen gestiegenen Lohnniveaus wieder deutlich unter dieser Zielmarke. Bereits 2023 wären zur Erfüllung des 60-Prozent-Kriteriums 13,61 Euro nötig gewesen, in diesem Jahr rund 14 Euro, heißt es. So resümiert Frank Werneke: „Da die durchschnittlichen Löhne weiter steigen werden, braucht es 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro.“

„Spielball in einem politischen Überbietungswettbewerb“

Politische Rückendeckung erhält er von den Grünen. Die Arbeitgeber wollen sich an den Zahlenspielen nicht beteiligen. Sie sehen sich, wie Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg, sagt, „in den Befürchtungen bestätigt, dass der Mindestlohn zum Spielball in einem politischen Überbietungswettbewerb wird“.

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