Die Liste der Kritikpunkte der Händler war lang und reichte von zu starren Vorgaben für die Gestaltung der Außenbereiche vor den Läden über zu hohe Gebühren für Sondernutzungen bis hin zu unverhältnismäßig aufwendigen Anträgen für Kleinigkeiten wie das Aufstellen eines Blumentopfes. Im Rathaus konnte man die Kritik offenbar in weiten Teilen nachvollziehen. So räumte Ordnungsbürgermeister Yalcin Bayraktar ein, dass die Gestaltungsrichtlinien teilweise veraltet und manch Restriktion übertrieben sei – und erklärte das Thema kurzerhand zur Chefsache.
Stadt soll attraktiv und belebt bleiben
Seither hat sich offenbar einiges getan. In den vergangenen Monaten habe man die Sondernutzungssatzungen und die Gestaltungsrichtlinien für die Esslinger Innenstadt unter großer öffentlicher Beteiligung in verschiedenen Arbeitskreisen überarbeitet, heißt es aus dem Rathaus. „Es ist unser gemeinsames Ziel, dass die Stadt attraktiv und belebt bleibt“, erklärte Bürgermeister Bayraktar bei der Vorstellung der überarbeiteten Regelungen in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses. Dabei sei manches eine Gratwanderung: „Wir wollen das Stadtbild bewahren, aber auch Raum für neue Entwicklungen geben“, so Bayraktar. Und nicht zuletzt hätten sich die Bedürfnisse von Einzelhändlern und Gastronomen in den vergangenen Jahren verändert: „Draußen ist das neue Drinnen.“
Deshalb soll es künftig mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Außenbereiche vor Läden und Lokalen geben. Konkret können etwa Teppiche, verschiedene Möbel sowie mediterrane oder tropische Pflanzen zugelassen werden. Unter bestimmten Bedingungen sind bald auch Hochtische mit Barhockern, Bänke mit Beistelltischen oder nach Absprache auch alternative Sitzmöglichkeiten erlaubt. Zudem dürfen Sitzbereiche zum übrigen öffentlichen Raum hin optisch abgegrenzt werden, etwa durch Pflanzkübel. Auch Ständer oder Tische zur Präsentation von Waren und Produkten sind zulässig. Außerdem wird die Stadt auch bei den Sondernutzungsgebühren flexibler.
Im jüngsten Verwaltungsausschuss stießen die neuen Regelungen auf allgemeine Zustimmung. „Das ist eine gute Lösung“, befand etwa der Grünen-Stadtrat Marco Bertazzoni. „Es war wichtig, dass die verschiedenen Akteure mit ins Boot geholt wurden.“ Während der SPD-Fraktionsvorsitzende Nicolas Fink um eine liberale Auslegung der neuen Regelungen bat, erklärte Jörg Zoller (Freie Wähler): „Wir sind sehr glücklich, dass die neue Satzung viel mehr ermöglicht als die alte, die eher eine Verhinderungssatzung war.“ Auch der CDU-Fraktionschef Tim Hauser lobte die neuen Regeln, mahnte aber zu einer flexiblen Umsetzung mit klaren Zuständigkeiten in den städtischen Ämtern. Nun muss der Gemeinderat noch über die Sache entscheiden.
Bei den Esslinger Einzelhändlern zeigt man sich vorsichtig optimistisch. So sagt etwa Andrea Menze, die ein Modegeschäft am Postmichelbrunnen betreibt und im vergangenen Jahr zu den Kritikerinnen der städtischen Vorschriften gehörte: „Die Neuerungen klingen vielversprechend.“ Die Überarbeitung der Regeln sei dringend notwendig gewesen – und alles, was Esslingen bunter, individueller und emotionaler mache, sei richtig. Dirk Janthur, Inhaber einer Datenschutzberatung in der Küferstraße, hingegen erklärt, er finde die neuen Vorschläge auf den ersten Blick sehr umständlich und unklar – allerdings habe er sich auch noch nicht eingehend damit beschäftigt. Jetzt müsse man schauen, wie die neuen Vorgaben in der Praxis umgesetzt würden.
Ein Schritt zur besseren Nutzung der Innenstadt
Tine Bradley wiederum, die zwei Läden in der Küferstraße und in der Bahnhofstraße führt, ist durchaus zufrieden. Sie sei Teil einer der Arbeitsgruppen gewesen und habe die Stadtverwaltung als sehr offen und kooperativ erlebt. „Ich habe echtes Interesse bei der Verwaltung gespürt und den Willen zur Veränderung“, sagt sie. Die Zusammenarbeit habe unter anderem auch das Verständnis für die Bedürfnisse und Zwänge des jeweils anderen gefördert.
Die Neuerungen seien ein wichtiger Schritt zu einer besseren Nutzung der Innenstadt, findet Bradley. Es sei sehr wichtig, dass man etwa im Bereich Begrünung nun viel flexibler sei. „Allerdings hätte ich mir mehr Mut bei den Farbvorgaben gewünscht“, so Bradley. Nach wie vor seien nur bestimmte und meist gedeckte Farben zulässig, dabei wäre aus ihrer Sicht mehr Buntheit und Vielfalt wichtig. Aber letztlich heiße das für sie vor allem, dass man sich in zwei Jahren wieder zusammensetzen müsse. „Das ist eine gute Grundlage, aber wir sollten an dem Prozess dran bleiben“, betont Bradley.
Sondernutzungsgebühren und Verkaufsstände
Gebühren
Nach den neuen Regeln kann die Sondernutzungsgebühr künftig um 50 Prozent reduziert werden, wenn eine Sondernutzung zur Belebung der Innenstadt beiträgt und gleichzeitig kein Verkauf, aber eine sogenannte indirekte Gewinnerzielungsabsicht besteht – etwa Marketing. Künftig nicht mehr erhoben werden sollen Sondernutzungsgebühren für Sitzmöbel oder Pflanzkübel, die die Aufenthaltsqualität steigern, für Veranstaltungen und Aktionen mit gemeinnützigem Charakter, die keine kommerziellen Ziele haben und zur Belebung der Innenstadt beitragen, sowie temporärer Straßenschmuck zu bestimmten Anlässen.
Verkaufswagen
Zukünftig soll es grundsätzlich erlaubt sein, Verkaufswagen auf dem Bahnhofsvorplatz und in der Ritterstraße aufzustellen. Allerdings darf jeder Platz nur einmal im Quartal demselben Antragsteller zugeteilt werden – die erlaubte Standzeit beträgt dann jeweils maximal sechs Tage am Stück.