Die Regeln für die regelmäßige Überprüfung der Sanitärinstallation wurden gelockert. Bei vielen betroffenen Hausbesitzern gibt es jedoch noch Unsicherheiten.

Hotels und Gaststätten müssen regelmäßig prüfen lassen, ob bei ihren Trinkwasseranlagen die Grenzwerte für Legionellen eingehalten werden. Dem Landesgesundheitsamt zufolge sind aus diesen Branchen im vergangenen Jahr aber kaum Meldungen bei den Behörden eingegangen. Es gebe offenbar noch viel Unsicherheit und Unkenntnis darüber, wie und was genau getestet werden muss, berichtete Jens Fleischer vom Landesgesundheitsamt jetzt beim Trinkwasserkolloquium an der Universität Stuttgart.

 

Dabei ist die Regelung der Trinkwasserverordnung klar: Fasst der Warmwasserboiler mehr als 400 Liter und enthalten die Leitungen mehr als drei Liter Wasser, dann muss der Hausbesitzer die Anlage regelmäßig auf Legionellen prüfen lassen. Ein- und Zweifamilienhäuser müssen nicht geprüft werden. Die Pflicht beginnt üblicherweise, wenn drei Wohnungen im Haus sind: Sobald in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung vermietet ist, gilt das als gewerbliche Nutzung und der Besitzer muss prüfen lassen. Außerdem müssen Duschen oder Badewannen mit Handbrausen eingebaut sein, also Armaturen, bei denen Wassernebel entsteht. „Für Bürogebäude, in denen nur Klosett- und Waschtischanlagen eingebaut sind, gilt die Untersuchungspflicht nicht“, berichtet Wolfgang Treiber vom Innungsverband Sanitär und Heizung Stuttgart-Böblingen.

Hintergrund für die Prüfpflicht ist die Gesundheitsgefahr, wenn – etwa beim Duschen – Sprühnebel mit warmem Wasser eingeatmet wird, das die Bakterien enthält. Im vergangenen Jahr sind laut dem Berliner Robert-Koch-Institut bundesweit 649 Fälle der von Legionellen verursachten Legionärskrankheit gemeldet worden.

Für die Überprüfung sind allein die Hausbesitzer verantwortlich. Das Gesundheitsamt muss erst informiert werden, wenn bei der Überprüfung Überschreitungen des Legionellengrenzwerts festgestellt werden. Allerdings kann der Hausbesitzer nicht selbst die erforderlichen Wasserproben ziehen: Dies muss durch einen zugelassenen Probenehmer an definierten Entnahmestellen erfolgen. Und die Proben dürfen nur akkreditierte Wasserlabore auf Legionellen untersuchen.

Um die Proben ordnungsgemäß ziehen zu können, müssen geeignete Entnahmehähne vorhanden sein. Diese können von jedem Fachbetrieb installiert werden. Die Probenahmen und Untersuchungen führen dagegen nur wenige Unternehmen durch: Manche Heizungs- und Sanitärbetriebe, Abrechnungsfirmen wie Minol oder Techem sowie Wasserlabore.

Um die Proben ordnungsgemäß ziehen zu können, müssen geeignete Entnahmehähne vorhanden sein. Diese können von jedem Fachbetrieb installiert werden. Die Probenahmen und Untersuchungen führen dagegen nur wenige Unternehmen durch: Manche Heizungs- und Sanitärbetriebe, Abrechnungsfirmen wie Minol oder Techem sowie Wasserlabore.